Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag des Landkreises Börde stellt gemäß § 52 Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fest:
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 51 Abs. 1 KWG LSA hat der Kreistag
über die Gültigkeit der Landratswahl zu entscheiden. Am 17. August 2011
ist das vom Wahlausschuss am 10. August festgestellte endgültige Ergebnis der Wahl
des Landrates (Stichwahl) öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung
enthielt den Hinweis, dass binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses
Wahleinspruch mit Begründung schriftlich einzureichen ist oder zur
Niederschrift erklärt werden kann. Bis zum Ablauf der
Wahleinspruchsfrist sind Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl nicht
eingegangen. Sonstige
Einwendungen liegen nicht vor. Der Kreistag des
Landkreises Börde hat die Gültigkeit der Wahl durch Beschluss festzustellen. Anlagen: -
Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt -
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der
Stichwahl
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