Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 686/BKT/2011  

 
 
Betreff: Feststellung der Gültigkeit der Stichwahl zum Landrat am 07.08.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J.
Kluge Kreiswahlleiter
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
31.08.2011 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.09.2011 
22. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (686/BKT/2011)
Anlagen:
686_BKT_2011_Anlage 1
686_BKT_2011_Anlage 2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Börde stellt gemäß § 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fest:

 

  1. Einwendungen gegen die Wahl zum Landrat (Stichwahl) am 7. August 2011 liegen nicht vor.
  2. Die Wahl zum Landrat (Stichwahl) am 7. August 2011 ist gültig.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 51 Abs. 1 KWG LSA hat der Kreistag über die Gültigkeit der Landratswahl zu entscheiden.

Am 17. August 2011 ist das vom Wahlausschuss am 10. August festgestellte endgültige

Ergebnis der Wahl des Landrates (Stichwahl) öffentlich bekannt gemacht worden. Die Bekanntmachung enthielt den Hinweis, dass binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses Wahleinspruch mit Begründung schriftlich einzureichen ist oder zur Niederschrift erklärt werden kann.

 

Bis zum Ablauf der Wahleinspruchsfrist sind Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl nicht eingegangen.

 

Sonstige Einwendungen liegen nicht vor.

 

Der Kreistag des Landkreises Börde hat die Gültigkeit der Wahl durch Beschluss festzustellen.

 

Anlagen:

Anlagen:

-          Auszug aus dem Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

-          Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 686_BKT_2011_Anlage 1 (53 KB)    
Anlage 2 2 686_BKT_2011_Anlage 2 (161 KB)