Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Landkreis Börde schließt mit der Kraftverkehrsgesellschaft mbH
Börde-Bus und mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag zur Erbringung von Leistungen im öffentlichen
Straßenpersonennahverkehr auf dem Gebiet des Landkreises Börde ab. Sachdarstellung, Begründung: Die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche
Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung
(EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates“, regelt im Artikel 5
die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass
bei Direktvergaben von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an interne
Betreiber ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag abgeschlossen werden muss. Die beabsichtigte Direktvergabe der Buslinienkonzessionen
an die zwei Verkehrsunternehmen im Landkreis Börde, Kraftverkehrsgesellschaft
mbH Börde-Bus und OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH, macht es somit erforderlich
mit diesen Unternehmen öffentliche Dienstleistungsaufträge zur Erbringung von
Verkehrsleistungen abzuschließen. Damit wird, wie im Sinne des
EU-Gemeinschaftsrechts gefordert, eine offene, transparente und diskriminierungsfreie
Ausreichung von finanziellen Mitteln gewährleistet. Anlagen: Öffentliche Dienstleistungsaufträge zwischen dem Landkreis Börde, der
Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus sowie der OhreBus Verkehrsgesellschaft
mbH zur Erbringung von Leistungen im ÖPNV
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