Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 672/80/2011  

 
 
Betreff: Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH "Bördekreis"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hevekerl
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
30.08.2011 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
31.08.2011 
46. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.09.2011 
22. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (672/80/2011)
Anlagen:
Entwurf Gesellschaftsvertrag KSG

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

I.                    Der Gesellschaftsvertrag der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH „Bördekreis“ wird geändert und erhält die Neufassung laut Anlage.

 

II.                 Der Landrat wird aufgefordert, entsprechend Ziffer I. in der Gesellschafterversammlung zu stimmen.

 

 

III.               Der Landrat ist berechtigt, die zur Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendigen förmlichen Erklärungen abzugeben.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde als Rechtsnachfolger des ehemaligen Landkreises Bördekreis ist Gesellschafter der 1994 gegründeten „Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH Bördekreis“ mit Sitz in Wanzleben.

 

Weitere Gesellschafter sind die Stadt Oschersleben und weitere 10 kreisangehörige Gemeinden.

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung und Realisierung von Maßnahmen auf und an Geländen, Anlagen, Landschaften und Gebäuden zur Verbesserung/Erneuerung der Infrastruktur und der Gestaltung des Wohnumfeldes. Ferner ist die Gesellschaft im Rahmen von Maßnahmen in den Bereichen der sozialen Dienste, der Jugendhilfe, des Breitensports und der freien Kultur tätig.

 

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 27.550,00 Euro, an welchem der Landkreis Börde mit 10.950,00 Euro (39,75 %) beteiligt ist.

 

Am 29.März 2001 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und beinhaltete als ein weiteres Organ der Gesellschaft den Aufsichtrat. Dieser besteht aus 5 Mitgliedern.

 

Zu diesem Zeitpunkt waren 44 kreisangehörige Gemeinden und der Landkreis Bördekreis am Stammkapital beteiligt.

 

Im Zuge der in 2010 abgeschlossenen Gemeindegebietsreform und der damit verbundenen Bildung von Einheitsgemeinden bzw. Verbandsgemeinden sind nunmehr lediglich 11 Gemeinden neben dem Landkreis Börde Gesellschafter der „Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH Bördekreis“. Wovon 7 Gemeinden der Verbandsgemeinde „Obere Aller“ angehören und in der Gesellschafterversammlung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten werden.

 

Aus diesem Grund sind bis auf einen Gesellschafter der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung personell identisch.

 

Auf Anregung des Aufsichtsrates vom 26.04.2011 sollte mit der Anpassung des Gesellschaftsvertrages die Notwendigkeit eines Aufsichtsrates geprüft werden. Nach dieser Prüfung sind sich die Gesellschafter einig, dass neben der Gesellschafterversammlung kein weiteres Gremium erforderlich ist.

 

Mithin ist der Gesellschaftsvertrag neu zu fassen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH „Bördekreis“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Gesellschaftsvertrag KSG (41 KB)