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Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Börde stellt gemäß § 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fest:
Herr Bredthauer erläuterte die Vorlage, bevor sie an den Kreistag zur Beschlussfassung weitergeleitet wurde.
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Börde stellte gemäß § 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fest:
1. Einwendungen gegen die Wahl zum Landrat (Stichwahl) am 7. August 2011 liegen nicht vor.
2. Die Wahl zum Landrat (Stichwahl) am 7. August 2011 ist gültig.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Ablehnung: keine
Enthaltung: keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 686/BKT/2011 erhoben.