Der Kreistag beschließt gemäß § 11 (1) und (2) des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt die Aufstockung der im Kreishaushalt geplanten Mittel für die laut Gesetz vorgegebene Gegenfinanzierung um 180.707,00 EUR.
18.04.2011 - 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Ö 4.3 -
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt gemäß § 11 (1) und (2) des
Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt die Aufstockung der
im Kreishaushalt geplanten Mittel für die laut Gesetz vorgegebene
Gegenfinanzierung um 180.707,00 EUR.
Herr Jakobi erläutert die Beschlussvorlage. Die Haushaltsplanung für das
Jahr 2011 wurde im Jahr 2010 auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides des
Landes 2010 und umgerechnet nach gemeldeten Kindern vorgenommen. Mit diesem
Bescheid hat sich die Zuweisung erhöht. Dies bedeutet, dass der Landkreis nach
§ 11 (2) KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt mit 53 % gegen zu finanzieren hat.
Nach Abstimmung wird die Vorlage einstimmig zur Weiterleitung an den
Kreistag angenommen.
27.04.2011 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.2 -
Beschlussvorschlag:
Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag
weitergeleitet
Die Vorlage wurde einstimmig zur
Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
Der Kreistag beschloss gemäß § 11 (1) und (2) des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt die Aufstockung der im Kreishaushalt geplanten Mittel für die laut Gesetz vorgegebene Gegenfinanzierung um 180.707,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 616/51/2011 erhoben.