Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt gemäß § 11 (1) und (2) des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt die Aufstockung der im Kreishaushalt geplanten Mittel für die laut Gesetz vorgegebene Gegenfinanzierung um 180.707,00 EUR.
Sachdarstellung, Begründung: Die Haushaltsplanung für das Jahr 2011 wurde im Jahr 2010 auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides des Landes 2010 und umgerechnet nach gemeldeten Kindern vorgenommen. Mit dem vorliegenden Zuwendungsbescheid des Landes vom 28.02.2011 hat sich die Zuweisung von geplanten 14.657.700,00 EUR auf 14.999.448,13 EUR erhöht. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Landkreis nach § 11 (2) KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt in derzeit gültiger Fassung mit 53 % gegen zu finanzieren hat. Der Zuschussbedarf erhöht sich somit von 7.769.000,00 EUR auf 7.949.707,00 EUR. Damit werden im Jahr 2011 zusätzlich 180.707,00 EUR benötigt.
HHSt. 46400.17100 Einnahmen des Landes HHSt. 46400.71230 Ausgabe/Erstattung an Leistungsverpflichtete HHSt. 41100.25500 Deckung des Mehrbedarfs
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