Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 616/51/2011  

 
 
Betreff: Gegenfinanzierung der Landesförderung 2011 gem. § 11 (1) und (2) des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) für den Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Jakobi
Hoeft Dezernent III
Kluge Dezernent I
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
18.04.2011 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
27.04.2011 
42. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
04.05.2011 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (616/51/2011)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt gemäß § 11 (1) und (2) des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt die Aufstockung der im Kreishaushalt geplanten Mittel für die laut Gesetz vorgegebene Gegenfinanzierung um 180.707,00 EUR.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Die Haushaltsplanung für das Jahr 2011 wurde im Jahr 2010 auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides des Landes 2010 und umgerechnet nach gemeldeten Kindern vorgenommen. Mit dem vorliegenden Zuwendungsbescheid des Landes vom 28.02.2011 hat sich die Zuweisung von geplanten 14.657.700,00 EUR auf 14.999.448,13 EUR erhöht.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Landkreis nach § 11 (2) KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt in derzeit gültiger Fassung mit 53 % gegen zu finanzieren hat.

Der Zuschussbedarf erhöht sich somit von 7.769.000,00 EUR auf 7.949.707,00 EUR. Damit werden im Jahr 2011 zusätzlich 180.707,00 EUR benötigt.

 

HHSt.   46400.17100    Einnahmen des Landes

HHSt.   46400.71230    Ausgabe/Erstattung an Leistungsverpflichtete

HHSt.   41100.25500    Deckung des Mehrbedarfs