Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 625/68/2011  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 21205-94000
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Witzel
Hoeft Dezernent III
Kluge Dezernent I
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Bohnet, Anja
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
27.04.2011 
42. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (625/68/2011)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle

21205-94000 – Sekundarschule Eilsleben, Baumaßnahmen  –  in Höhe von 60.000,00 Euro zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreisausschuss ist nach § 5 Abs. 6 Punkt 2 der Hauptsatzung des Landkreises Börde zuständig für die Zustimmung zu nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Höhe im Einzelfall 15.000 Euro übersteigt und 100.000 Euro nicht übersteigt.

 

Im Haushaltsjahr 2010 waren in der Haushaltsstelle 21205-94000 insgesamt 556.600,00 EUR für die Sanierung der Elektroanlage, den Brandschutz sowie die erforderlichen Nachfolgearbeiten eingestellt. Diese Maßnahme konnte im Haushaltsjahr 2010 nicht abgeschlossen werden, so dass für die Restarbeiten an der Elektroanlage und des Brandschutzes sowie für die Nachfolgearbeiten ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 164.199,87 EUR gebildet wurde.

 

Für die Weiterführung der Baumaßnahme, insbesondere für die ordnungsgemäße und nachhaltige Durchführung der Nachfolgearbeiten (Maler- und Bodenbelagsarbeiten) ist es erforderlich, die Fußbodenhöhen im Kellerbereich anzupassen. In einigen Kellerräumen ist deshalb der Abbruch von Podesten und Treppenanlagen notwendig. Für die Entfeuchtung der Wände ist eine Bohrlochsperre (waagerechte Sperrschicht im Mauerwerk) notwendig sowie die anschließende Aufbringung von Sanierputz. Mit Abriss der Podeste kann die Bohrlochsperre somit am tiefstmöglichen Punkt erfolgen. Des Weiteren soll in diesem Bereich die Grundleitung neu verlegt werden, um die Fußböden fertigstellen zu können. Die Kosten für diese Arbeiten betragen ca. 60.000,00 EUR.

 

Zur vollständigen Ausführung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten sind diese zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, um die Räume im Kellergeschoss einer weiteren schulischen Nutzung zuzuführen.

 

Die Mittel zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe werden aus der allgemeinen Rücklage zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck werden die erforderlichen 60.000,00 EUR aus dem Haushaltsrest der Haushaltsstelle 21205-94000 in Abgang gebracht. Diese Verfahrensweise ist aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich, da eine Änderung des Verwendungszwecks für den gebildeten Haushaltsrest nicht möglich ist.

 

Aus den genannten Gründen ist die außerplanmäßige Ausgabe unabweisbar und die Deckung ist gewährleistet.