Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Mühlisch gab eine kurze
Erläuterung zur Resolution der zukünftig geplanten Neuordnung des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallrechts. Herr Behrens ergänzte die
Ausführung von Herrn Mühlisch. Er legte dar, dass der ehemalige Landrat, Herr
Webel, bereits Abgeordnete des Bundestages eingeladen hatte. Diesen wurde
mitgeteilt, dass der Landkreis Börde bereit sei, die Abfallentsorgung
weiterzuführen, jedoch im gleichen Umfang wie zum jetzigen Zeitpunkt. Eine
zweite Beratung zu dieser Thematik fand im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
statt. Durch den Ausschuss wurde die Empfehlung abgegeben, die Resolution, die
durch die Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurde, an den Kreistag
weiterzuleiten und dort als Einwendung zur Gesetzgebung durch die
Bundesregierung zu verabschieden. Herr Schmidt wies darauf hin, dass
in der Vergangenheit einige Gesetze durch den Bundestag beschlossen wurden, die
nicht den Interessen der Bürger entsprachen. Er befürwortete die Resolution und wies darauf hin, dass das bisher
angewandte System bis zum jetzigen Zeitpunkt funktionierte. Die Aufgabe der Abfallentsorgung soll seiner Meinung nach im Landkreis
Börde verbleiben, da die öffentlich–rechtlichen Träger vor Ort sind und
im Interesse der Bürger handeln. Frau Tiedge sprach sich im
Namen ihrer Fraktion für die Resolution aus. Herr Kanngießer informierte die
Mitglieder des Kreisausschusses darüber, dass die Fraktion der SPD bereits vor
einiger Zeit eine Fassung der Resolution erhalten hat, über die schon in den
kommunalen Spitzenverbänden beraten wurde. Die Fraktion verzichtete darauf, einen Antrag in den Kreistag
einzubringen, da davon ausgegangen wurde, dass die Inhalte dieser Resolution
von allen Parteien mitgetragen werden. Weiterhin berichtete Herr
Kanngießer über einen Modellversuch in Leipzig, der positive Effekte für
die gesamte Gebührenstruktur einer entsorgungspflichtigen Kommune hat. Frau Brakebusch schloss sich den
Meinungen der Kreisausschussmitglieder an, brachte jedoch ihre Verwunderung
über diesen Gesetzentwurf zum Ausdruck. Sie nahm im November an einer Umweltsprechertagung
teil, bei der sich die Mehrheit gegen den Gesetzentwurf äußerte. Herr
Mühlisch befürwortete die Einführung der Verwertung, aber auf einer
anderen Grundlage. Die Kommunen sollten diese Verwertung leiten, indem sie
entsprechend einsammeln und sortieren lassen. Durch diesen Weg der Verwertung kann der Landkreis seine
Gebühren so gestalten wie bisher, was sonst nicht möglich wäre. Herr
Bredthauer ergänzte, dass der Gesetzentwurf die Folge der
Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes sei. Gegen diesen Gesetzentwurf gibt es bereits zahlreiche Rechtsgutachten,
die belegen, dass möglicherweise die Entscheidungen der Gerichte einseitig
ausgelegt worden sind. Er erklärte, dass der Kreisausschuss bzw. der Kreistag mit seinem Votum nur appellieren kann. Herr Dr. Zander unterstützte die
Mitglieder des Kreisausschusses in ihren Aussagen. Weiterhin gab er zu bedenken, ob eine Resolution ausreichend sei. |
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