Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Resolution zum zukünftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz  

 
 
42. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Datum: Mi, 27.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
615/01/2011 Resolution zum zukünftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Mühlisch
Federführend:Beteiligungs- management Bearbeiter/-in: Schwarz, Beate

Herr Mühlisch gab eine kurze Erläuterung zur Resolution der zukünftig geplanten Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Herr Mühlisch gab eine kurze Erläuterung zur Resolution der zukünftig geplanten Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts.

 

Herr Behrens ergänzte die Ausführung von Herrn Mühlisch. Er legte dar, dass der ehemalige Landrat, Herr Webel, bereits Abgeordnete des Bundestages eingeladen hatte. Diesen wurde mitgeteilt, dass der Landkreis Börde bereit sei, die Abfallentsorgung weiterzuführen, jedoch im gleichen Umfang wie zum jetzigen Zeitpunkt. Eine zweite Beratung zu dieser Thematik fand im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss statt. Durch den Ausschuss wurde die Empfehlung abgegeben, die Resolution, die durch die Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurde, an den Kreistag weiterzuleiten und dort als Einwendung zur Gesetzgebung durch die Bundesregierung zu verabschieden.

 

Herr Schmidt wies darauf hin, dass in der Vergangenheit einige Gesetze durch den Bundestag beschlossen wurden, die nicht den Interessen der Bürger entsprachen.

Er befürwortete die Resolution und wies darauf hin, dass das bisher angewandte System bis zum jetzigen Zeitpunkt funktionierte.

Die Aufgabe der Abfallentsorgung soll seiner Meinung nach im Landkreis Börde verbleiben, da die öffentlich–rechtlichen Träger vor Ort sind und im Interesse der Bürger handeln.

 

Frau Tiedge sprach sich im Namen ihrer Fraktion für die Resolution aus.

 

Herr Kanngießer informierte die Mitglieder des Kreisausschusses darüber, dass die Fraktion der SPD bereits vor einiger Zeit eine Fassung der Resolution erhalten hat, über die schon in den kommunalen Spitzenverbänden beraten wurde.

Die Fraktion verzichtete darauf, einen Antrag in den Kreistag einzubringen, da davon ausgegangen wurde, dass die Inhalte dieser Resolution von allen Parteien mitgetragen werden.

Weiterhin berichtete Herr Kanngießer über einen Modellversuch in Leipzig, der positive Effekte für die gesamte Gebührenstruktur einer entsorgungspflichtigen Kommune hat.

 

Frau Brakebusch schloss sich den Meinungen der Kreisausschussmitglieder an, brachte jedoch ihre Verwunderung über diesen Gesetzentwurf zum Ausdruck. Sie nahm im November an einer Umweltsprechertagung teil, bei der sich die Mehrheit gegen den Gesetzentwurf äußerte.

 

Herr Mühlisch befürwortete die Einführung der Verwertung, aber auf einer anderen Grundlage. Die Kommunen sollten diese Verwertung leiten, indem sie entsprechend einsammeln und sortieren lassen.

Durch diesen Weg der Verwertung kann der Landkreis seine Gebühren so gestalten wie bisher, was sonst nicht möglich wäre.

 

Herr Bredthauer ergänzte, dass der Gesetzentwurf die Folge der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes sei.

Gegen diesen Gesetzentwurf gibt es bereits zahlreiche Rechtsgutachten, die belegen, dass möglicherweise die Entscheidungen der Gerichte einseitig ausgelegt worden sind.

Er erklärte, dass der Kreisausschuss bzw. der Kreistag mit seinem Votum nur

appellieren kann.

 

Herr Dr. Zander unterstützte die Mitglieder des Kreisausschusses in ihren Aussagen.

Weiterhin gab er zu bedenken, ob eine Resolution ausreichend sei.

Beschlussvorschlag: