Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 615/01/2011  

 
 
Betreff: Resolution zum zukünftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Mühlisch
Federführend:Beteiligungs- management Bearbeiter/-in: Schwarz, Beate
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
18.04.2011 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
27.04.2011 
42. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
04.05.2011 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (615/01/2011)
Anlagen:
Resolution Abfall Anlage neu

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Börde beschließt die Resolution zum zukünftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Zweck der Weiterleitung an einzelne Bundestagsabgeordnete und die Bundesregierung.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, welches als Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrW) das bisherige Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (Krw-/AbfG) ersetzen soll.

 

Mit diesem Gesetz soll der Weg in die Zukunft für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft geebnet werden. Das Ziel des Gesetzes findet in den Kommunen, insbesondere in den Kommunen, denen die Aufgabe der Entsorgungspflicht übertragen ist, uneingeschränkte Zustimmung.

 

So ist es auch im Landkreis Börde. Seit langer Zeit ist der Landkreis Börde (auch bereits die Vorgängerkreise) Vorreiter in Sachsen-Anhalt in Bezug auf eine sachgerechte Erfassung, Behandlung und Verwertung von Wertstoffen.
 

Die grundsätzlich richtige Zielsetzung der zukünftigen gesetzlichen Maßgaben wird dadurch getrübt, dass das im Bereich der Entsorgung bisher ausnivellierte Verhältnis zwischen Daseinsvorsorge und rein wirtschaftlichen Interessen innerhalb der Entsorgungswirtschaft ohne Not aufgegeben wird.

 

Die nach dem Gesetz immer noch notwendige öffentliche Entsorgungswirtschaft, welche die Kommunen weiterhin zu verantworten haben, wird in der Konsequenz auf eine reine Ersatz-, Auffang- und Notfunktion beschränkt, weil jeder, der eine Verwertungsmöglichkeit vorgibt, über gewerbliche Sammlungen und die Wertstofftonne werthaltige Gegenstände und Stoffe aus dem Gesamtaufkommen der häuslichen Abfälle entnehmen kann, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Gleichwohl der Zugriff auf die Wertstoffe entsprechende auskömmliche Einnahmen erwerten lassen.

 

Aus Sicht der Kommunen liegt das Defizit der zukünftigen gesetzlichen Regelungen darin, dass die Planungssicherheit im Bereich der Entsorgung häuslicher Abfälle im Wesentlichen verloren geht. Die Gebührenkontinuität kann nicht mehr gewährleistet werden.

 

Der Kreistag soll mit der Resolution die Auffassung darlegen, dass eine umfassende Kreislaufwirtschaft, die insbesondere auch jeden einzelnen Bürger in dieses System sachgerecht einbezieht, unter kommunaler Hoheit möglich ist, ohne die Interessen sowie die Innovationsfähigkeit der privaten Entsorgungswirtschaft zu gefährden.

 

Der Landkreistag empfiehlt allen Kreistagen, sich mit entsprechenden, gleichlautenden Resolutionen an die Abgeordneten des Bundestages und die Bundesregierung zu wenden.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Resolution Abfall Anlage neu (89 KB)