Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestimmt den Termin der Wahl zur Landrätin/zum Landrat auf Sonntag, den 10.07.2011
sowie den Termin für eine eventuelle Stichwahl auf Sonntag, den 07.08.2011.
Die Wahlzeit für die Wahl zur Landrätin/zum Landrat bestimmt der Kreistag für den Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bestimmt die Vertretung den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Landrates. Der Wahltag muss gemäß § 5 Absatz 3 KWG LSA ein Sonntag sein. Gemäß § 49 Absatz 1 Satz 3 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) hat die Wahl des Landrates spätestens 3 Monate nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen.
Die Amtszeit des Landrates endete am 19.04.2011 mit der Niederlegung seines Amtes. Eine Wahl hat somit bis spätestens zum 20.07.2011 stattzufinden.
Unter Berücksichtigung aller gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungstermine und der terminlich geplanten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages wird vorgeschlagen die Wahl des Landrates des Landkreises Börde am 10.07.2011 in der Zeit von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr und eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am 07.08.2011 in der Zeit von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr durchzuführen.
Anlagen: - § 5 KWG LSA - § 49 LKO LSA - Terminliche Abfolge - Terminänderungen KA und KT Stand 18.04.2011
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