Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bredthauer gab den Inhalt
der Vorlage wieder. Frau Tiedge erkundigte sich
nach der Anzahl der berechtigten Antragsteller. Herr Bredthauer antwortete, dass
die Anzahl der Antragsteller in der Vorlage aufgeführt sei. Des Weiteren informierte er darüber, dass Aufklärungsarbeit zu betreiben
ist, um die Berechtigten teilhaben zu lassen. Frau Schüler gab zur Kenntnis,
dass sie im Januar die Möglichkeit hatte, an einem Vortrag von Frau Dr. Simon,
stellvertretende Direktorin der ARGE für den Bereich Thüringen/Sachsen-Anhalt,
teilzunehmen. Diese legte den Teilnehmern des Lehrgangs dar, dass mit großer
Wahrscheinlichkeit die Bundesmittel nicht ausreichen werden. Betroffen sind
insbesondere die Rubriken Nachhilfeunterricht und Mittagessen. Weiterhin berichtete Frau Schüler,
dass über die Vergabe bzw. Beauftragung für Lernhilfe umfangreich beraten
wurde. Diesbezüglich muss härter kontrolliert werden, da die Lernhilfe durch
die Schulen an Dritte weitergegeben wird. Wer Kindergärtner/Lehrer einstellt,
verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis, Nachhilfeunterricht jedoch kann
jeder geben. Frau Schüler schlug vor, die
Vereinbarung dahingehend zu ergänzen, die Schulen zu zwingen, ein polizeiliches
Führungszeugnis einzuholen. Herr Bredthauer erklärte, dass die
Systematik in der Vorlage unter Punkt 2 erfasst wurde. Die Erforderlichkeit der Lernförderung soll davon abhängig gemacht
werden, dass im Einzelfall geprüft wird. Herr Bredthauer sagte weiterhin,
dass die gesamte Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sehr fraglich ist.
Die Praxis wird zeigen, wie damit umzugehen ist. Die Anspruchsberechtigung und Bedürftigkeit der Betroffenen zu
berücksichtigen, ist seiner Meinung nach vorrangig. Herr Dr. Zander ist der
Überzeugung, dass die bürokratischen Aufwendungen die in den Verwaltungen
getroffen werden müssen, zur Folge haben, dass sich der Auszahlbetrag an
Bedürftige reduziert. Insofern hält er es für ein fragwürdiges Projekt. Seiner Meinung nach sollte dieses Geld an soziale Träger übergeben
werden, die zum Beispiel kostenloses Essen und Bildungsangebote für Kinder bereitstellen. Die Prüfung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme ist nur durch Lehrer
und Eltern möglich. Kinder, die nicht versetzungsgefährdet sind, würden also
keine Nachhilfe erhalten. Herr Keindorff unterstützte
Herrn Dr. Zander in seinen Aussagen. Er vertrat die Meinung, nicht überstürzt zu entscheiden, sondern
abzuwarten bis die Bundesregierung die vielen offenen Fragen überarbeitet hat. Herr Bredthauer konnte dem nicht
beipflichten. Er meinte die Landesregierung ist hier in der Pflicht. Um das
Leistungspaket umsetzen zu können, sollte über das Bildungs- und Teilhabepaket
diskutiert werden. Die Vorlage wurde einstimmig zur
Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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