Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung zur Landrätin / zum Landrat auf den 14.06.2011, 18:00 Uhr festzulegen.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 49 Abs. 2 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) ist die Stelle des Landrates öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung hat spätestens zwei Monate vor dem Wahltag zu erfolgen.
Die Einreichungsfrist für die Bewerbung beginnt gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) am Tag nach der Stellenausschreibung.
Die Einreichungsfrist endet gemäß § 30 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag (20.06.2011). Das Ende kann jedoch vom Kreistag früher festgesetzt werden, frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl (13.06.2011). Ein früheres Ende der Einreichungsfrist hat den Vorteil, dass sich eine größere Flexibilität bei der Terminierung der in § 30 Abs. 2 KWG LSA vorgeschriebenen Beschlussfassung des Kreistages über die Zulassung der Bewerbungen ergibt, welche spätestens am 17. Tag vor der Wahl (23.06.2011) erfolgen muss. Die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber hat spätestens am 15. Tag vor der Wahl (25.06.2011) zu erfolgen. Die Beschlussfassung kann dann auf der ordentlichen Sitzung des Kreistages am 15.06.2011, erfolgen und es wäre keine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
Daher schlägt die Verwaltung Ihnen als Ende der Einreichungsfrist den 14.06.2011, 18:00 Uhr vor.
Die Voraussetzungen bzw. die Anforderungen, die für die Stelle des Landrates erforderlich sind, werden im Ausschreibungstext ausführlich beschrieben.
Hinweis: Bei einer eventuell stattfindenden Stichwahl entscheidet der Kreistag spätestens am 9. Tag vor dem Wahltag (29.07.2011) über die Zulassung der Bewerbungen. Somit wäre am 20.07.2011 eine außerplanmäßige Sitzung des Kreistages einzuberufen.
Anlagen: - § 30 KWG LSA - Stellenausschreibung
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