Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Als neuen Vertreter der beim Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” Beschäftigten im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Personalrates für die Dauer der restlichen Wahlperiode Frau/Herrn…………………………………………….
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” ist für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes ein beschließender Ausschuss (Betriebsausschuss) zu bilden.
§ 4 Abs.2 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” bestimmt die Anzahl der Beschäftigtenvertreter mit drei. Gemäß § 8 Abs. 3 EigBG LSA werden die Beschäftigtenvertreter durch den beim Eigenbetrieb gebildeten Personalrat vorgeschlagen und durch den Kreistag bestellt.
Frau Rosemarie Böhnke hat aus persönlichen Gründen um ihre Entlastung als Beschäftigtenvertreterin im Betriebausschuss gebeten.
Die vom Personalrat einzureichende Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt soviel Vorschläge wie Beschäftigtenvertreter zu bestellen sind; der Kreistag kann die Vorschlagsliste ergänzen.
Für die Bestellung des neuen Beschäftigtenvertreters hat der Personalrat des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung” eine Vorschlagsliste vorgelegt, die folgende Vorschläge umfasst:
Die Bestellung bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Kreistages.
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