Beschluss:
1. Aufgrund des § 28
Abs. 1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) und des § 18
Abs. 1 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) werden die
Bördesparkasse und die Ohrekreis-Sparkasse zur Kreissparkasse Börde vereinigt.
2. Die Vereinigung erfolgt zum 1. Juli 2008. Die
wirtschaftliche Vereinigung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2008.
3. Die Vereinigung erfolgt im Wege der Aufnahme
der Ohrekreis-Sparkasse durch die Börde-sparkasse (aufnehmende Sparkasse).
4. Die Bördesparkasse (aufnehmende Sparkasse)
übernimmt die Aktiva und Passiva der Ohrekreis-Sparkasse nach den Werten der
Jahresbilanz 2007 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
5. Die Kreissparkasse Börde tritt in die mit den
Beschäftigten der Bördesparkasse und der Ohrekreis-Sparkasse geschlossenen
Dienst-, Arbeits- und Berufsbildungsverträge ein.