Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 145/DII/2008  

 
 
Betreff: Brandschutzabschnitte im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
06.02.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

-  entfällt  -

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die den Landkreisen im Brandschutz obliegenden Aufgaben sind grundsätzlich im Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 07.06.2001 formuliert. Insbesondere der § 3 des Gesetzes trifft nähere Regelungen dazu (Anlage 1).

 

Im § 3 Abs. 1 ist festgelegt, dass den Landkreisen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau die übergemeindlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises obliegen.

 

§ 13 regelt, dass die Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gemeinde- und Ortsfeuerwehren zu Brandschutzabschnitten zusammenfassen können.

 

Der Landkreis Ohrekreis hat 1994 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und 13 Brandschutzabschnitte gebildet.

Zwischenzeitlich haben sich einige Veränderungen in den Gemeindestrukturen vollzogen. Darüber hinaus hat sich auch der Ausstattungsgrad mit Feuerwehrtechnik sowie der Ausbildungsstand der Feuerwehren erheblich verändert. Ebenso vollzogen sich Veränderungen in der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren.

Aufgrund dieser Entwicklung ist eine Neuordnung der Brandschutzabschnitte geboten.

 

Im Landkreis Bördekreis war eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen. Dort erfolgte eine Neuordnung der Brandschutzabschnitte bereits im Jahr 2005.

 

Für den Landkreis Börde war zu prüfen, ob die bestehenden Brandschutzabschnitte der Erfüllung der Aufgaben des Landkreises in ausreichendem Maße dienlich sind.

 

Unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Veränderungen in den Gemeindestrukturen, dem Ausstattungsgrad der Feuerwehrtechnik und der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ergibt sich die Notwendigkeit der Neuordnung.

Bei der Entscheidung der Neuordnung der Brandschutzabschnitte sind insbesondere feuerwehrtaktische Gesichtspunkte (Zusammenwirken der Gemeinde- und Ortsfeuerwehren bei übergemeindlichen Einsätzen) eine möglichst gleichmäßige Aufgabenverteilung (Anzahl FF) für die Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden sowie der Befähigungsgrad dieser Führungskräfte berücksichtigt worden.

 

Zukünftig wird es 12 Brandschutzabschnitte im Landkreis Börde geben (Anlage 2).

Veränderungen in den Zuschnitten der Brandschutzabschnitte waren im Bereich des Altkreises Ohrekreis notwendig.

An den Zuschnitten der Brandschutzabschnitte des Altkreises Bördekreis werden keine Veränderungen vorgenommen.

 

Die Feuerwehren eines Brandschutzabschnittes werden vom zuständigen Abschnittsleiter (Führungskraft Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden) geleitet.

Die Abschnittsleiter sowie deren Stellvertreter werden auf Vorschlag der Wehrleiter ihres Abschnittes für die Dauer von sechs Jahren vom Landkreis in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

 

 

 

 

 

Berufen werden können nur Mitglieder der Feuerwehr, die die Befähigung dafür besitzen.

Befähigt ist, wer die beamtenrechtlichen – sowie die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt.

 

Bei einigen Abschnittsleitern sind die bestehenden Ehrenbeamtenverhältnisse ausgelaufen, bei weiteren ist eine Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis aufgrund der Auflösung bzw. Veränderung des Brandschutzabschnittes erforderlich.

Gegenwärtig läuft das Verfahren zur Berufung der Abschnittsleiter und deren Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis und soll zum 01.03.2008 wirksam werden.

Im Anschluss daran wird das Verfahren zur Besetzung der Funktion des Kreisbrandmeisters eingeleitet, das zum 01.04.2008 abgeschlossen sein soll.

Anlagen:

Anlagen:

 

Brandschutzgesetz – BrSchG § 3

Aufgaben der Landkreise

 

Brandschutzabschnitte im Landkreis Börde