Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: -
entfällt - Sachdarstellung, Begründung: Die den Landkreisen im Brandschutz obliegenden Aufgaben sind grundsätzlich im Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 07.06.2001 formuliert. Insbesondere der § 3 des Gesetzes trifft nähere Regelungen dazu (Anlage 1). Im § 3 Abs. 1
ist festgelegt, dass den Landkreisen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau die
übergemeindlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung als Aufgaben
des eigenen Wirkungskreises obliegen. § 13 regelt,
dass die Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gemeinde- und Ortsfeuerwehren
zu Brandschutzabschnitten zusammenfassen können. Der Landkreis
Ohrekreis hat 1994 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und 13
Brandschutzabschnitte gebildet. Zwischenzeitlich
haben sich einige Veränderungen in den Gemeindestrukturen vollzogen. Darüber
hinaus hat sich auch der Ausstattungsgrad mit Feuerwehrtechnik sowie der
Ausbildungsstand der Feuerwehren erheblich verändert. Ebenso vollzogen sich
Veränderungen in der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Aufgrund
dieser Entwicklung ist eine Neuordnung der Brandschutzabschnitte geboten. Im Landkreis
Bördekreis war eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen. Dort erfolgte eine
Neuordnung der Brandschutzabschnitte bereits im Jahr 2005. Für den
Landkreis Börde war zu prüfen, ob die bestehenden Brandschutzabschnitte der
Erfüllung der Aufgaben des Landkreises in ausreichendem Maße dienlich sind. Unter
Berücksichtigung der bereits erwähnten Veränderungen in den Gemeindestrukturen,
dem Ausstattungsgrad der Feuerwehrtechnik und der Einsatzbereitschaft der
Feuerwehren ergibt sich die Notwendigkeit der Neuordnung. Bei der
Entscheidung der Neuordnung der Brandschutzabschnitte sind insbesondere
feuerwehrtaktische Gesichtspunkte (Zusammenwirken der Gemeinde- und
Ortsfeuerwehren bei übergemeindlichen Einsätzen) eine möglichst gleichmäßige
Aufgabenverteilung (Anzahl FF) für die Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren
in Aufsichtsbehörden sowie der Befähigungsgrad dieser Führungskräfte
berücksichtigt worden. Zukünftig wird
es 12 Brandschutzabschnitte im Landkreis Börde geben (Anlage 2). Veränderungen
in den Zuschnitten der Brandschutzabschnitte waren im Bereich des Altkreises
Ohrekreis notwendig. An den
Zuschnitten der Brandschutzabschnitte des Altkreises Bördekreis werden keine
Veränderungen vorgenommen. Die
Feuerwehren eines Brandschutzabschnittes werden vom zuständigen
Abschnittsleiter (Führungskraft Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden)
geleitet. Die
Abschnittsleiter sowie deren Stellvertreter werden auf Vorschlag der Wehrleiter
ihres Abschnittes für die Dauer von sechs Jahren vom Landkreis in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Berufen werden
können nur Mitglieder der Feuerwehr, die die Befähigung dafür besitzen. Befähigt ist,
wer die beamtenrechtlichen – sowie die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt. Bei einigen
Abschnittsleitern sind die bestehenden Ehrenbeamtenverhältnisse ausgelaufen,
bei weiteren ist eine Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis aufgrund der
Auflösung bzw. Veränderung des Brandschutzabschnittes erforderlich. Gegenwärtig
läuft das Verfahren zur Berufung der Abschnittsleiter und deren Stellvertreter
in das Ehrenbeamtenverhältnis und soll zum 01.03.2008 wirksam werden. Im Anschluss
daran wird das Verfahren zur Besetzung der Funktion des Kreisbrandmeisters
eingeleitet, das zum 01.04.2008 abgeschlossen sein soll. Anlagen: Brandschutzgesetz – BrSchG § 3 Aufgaben der Landkreise Brandschutzabschnitte im Landkreis
Börde |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||