Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die
Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2008 und
ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2008. Sachdarstellung, Begründung: Für das Jahr 2008 wurde erstmals für
den gesamten Landkreis Börde ein Haushaltsplan erarbeitet. Die Erarbeitung des
Haushaltsplanentwurfes erfolgte auf der Grundlage der Rahmenvorgaben aus dem
Haushaltskonsolidierungskonzept, das der Kreistag auf seiner Sitzung am
05.12.2007 beschlossen hat. Der Forderung des Kreistages, bei einer Veränderung
von Einnahmen und Ausgaben gegnüber dem Konsolidierungskonzept diese Mittel zur
Reduzierung der Kreisumlage zu nutzen, wurde entsprochen. Mit der ersten
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 13.02.2008 wird die
Jahresscheibe 2008 entsprechend
überarbeitet, ohne die Folgejahre zu beeinflussen. Die Mittelansätze des
Verwaltungshaushaltes berücksichtigen u. a.: -
vorläufige Orientierungszahlen des Landes für 2008 -
eine Verringerung der Zuweisungen nach dem
Aufnahmegesetz i. H. v 1.341,1 TEUR auf Grund einer Reduzierung der
Landesmittel und der Änderung des Abrechnungsverfahrens -
die Reduzierung der Einnahmen vom Bund für die
Beteiligung an den Unterkunftskosten der ALG II Empfänger um 894,4 TEUR, da der
Bundesanteil von 31,2 % auf 28,6 % abgesenkt wurde -
Einnahmen aus der Kreisumlage lt. Konsolidierungskonzept
in Höhe von 49.691,5 TEUR -
eine Tarifsteigerung um 1,5 % bei den Personalkosten -
eine Zuführung an den Vermögenshaushalt nur in Höhe der
Tilgung Auf Grund der neuen Strukturen der
Verwaltung im Landkreis Börde liegen noch keine Erfahrungswerte aus Vorjahren
vor. Die Erfahrungen aus den Altkreisen wurden so weit wie möglich für die
Erarbeitung der Planansätze herangezogen. Für alle Ämter wurden im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung die Mittel gegenüber den Vorjahren reduziert.
Zusätzliche Ausgaben durch Veränderungen im Landesrecht und durch die
Gebietsreform mussten so weit wie möglich durch Reduzierung bei anderen
Ausgabepositionen oder Erschließung zusätzlicher Einnahmen abgedeckt werden,
soweit es sachgerecht und vertretbar war. Die Ansätze für freiwillige Maßnahmen/
Aufgaben wurden schon im Vorfeld der Fusion durch die Altkreise kritisch
überprüft und ggf. verringert. Weitere Einsparpotentiale sind nur begrenzt
vorhanden, wenn die Qualität der Angebote dauerhaft gesichert bzw. erhalten
werden soll. Auf Grund beabsichtigter Änderungen im
Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt liegen noch keine
verbindlichen Orientierungszahlen vom Land für das Jahr 2008 vor. In den
Planentwurf wurden die vorläufigen Orientierungszahlen vom November 2007
eingestellt. Die Pflichtzuführung an den
Vermögenshaushalt wurde in Höhe der Tilgung geplant. Die Investitionshilfe
wurde im Vermögenshaushalt zur Finanzierung der dringendsten Investitionen
eingestellt. Eine Kreditaufnahme ist auf Grund der Haushaltslage nicht möglich. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||