Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 134/20/2007  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Bredthauer
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
21.01.2008 
4.ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
14.01.2008 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
09.01.2008 
5. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
23.01.2008 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
06.02.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.02.2008 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (134/20/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2008 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2008.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Für das Jahr 2008 wurde erstmals für den gesamten Landkreis Börde ein Haushaltsplan erarbeitet. Die Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes erfolgte auf der Grundlage der Rahmenvorgaben aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept, das der Kreistag auf seiner Sitzung am 05.12.2007 beschlossen hat. Der Forderung des Kreistages, bei einer Veränderung von Einnahmen und Ausgaben gegnüber dem Konsolidierungskonzept diese Mittel zur Reduzierung der Kreisumlage zu nutzen, wurde entsprochen. Mit der ersten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 13.02.2008 wird die Jahresscheibe 2008 entsprechend  überarbeitet, ohne die Folgejahre zu beeinflussen.

 

Die Mittelansätze des Verwaltungshaushaltes berücksichtigen u. a.:

 

-          vorläufige Orientierungszahlen des Landes für 2008

-          eine Verringerung der Zuweisungen nach dem Aufnahmegesetz i. H. v 1.341,1 TEUR auf Grund einer Reduzierung der Landesmittel und der Änderung des Abrechnungsverfahrens

-          die Reduzierung der Einnahmen vom Bund für die Beteiligung an den Unterkunftskosten der ALG II Empfänger um 894,4 TEUR, da der Bundesanteil von 31,2 % auf 28,6 % abgesenkt wurde

-          Einnahmen aus der Kreisumlage lt. Konsolidierungskonzept in Höhe von 49.691,5 TEUR

-          eine Tarifsteigerung um 1,5 % bei den Personalkosten

-          eine Zuführung an den Vermögenshaushalt nur in Höhe der Tilgung

 

Auf Grund der neuen Strukturen der Verwaltung im Landkreis Börde liegen noch keine Erfahrungswerte aus Vorjahren vor. Die Erfahrungen aus den Altkreisen wurden so weit wie möglich für die Erarbeitung der Planansätze herangezogen. Für alle Ämter wurden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Mittel gegenüber den Vorjahren reduziert. Zusätzliche Ausgaben durch Veränderungen im Landesrecht und durch die Gebietsreform mussten so weit wie möglich durch Reduzierung bei anderen Ausgabepositionen oder Erschließung zusätzlicher Einnahmen abgedeckt werden, soweit es sachgerecht und vertretbar war.

 

Die Ansätze für freiwillige Maßnahmen/ Aufgaben wurden schon im Vorfeld der Fusion durch die Altkreise kritisch überprüft und ggf. verringert. Weitere Einsparpotentiale sind nur begrenzt vorhanden, wenn die Qualität der Angebote dauerhaft gesichert bzw. erhalten werden soll.

 

Auf Grund beabsichtigter Änderungen im Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt liegen noch keine verbindlichen Orientierungszahlen vom Land für das Jahr 2008 vor. In den Planentwurf wurden die vorläufigen Orientierungszahlen vom November 2007 eingestellt.

 

Die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt wurde in Höhe der Tilgung geplant. Die Investitionshilfe wurde im Vermögenshaushalt zur Finanzierung der dringendsten Investitionen eingestellt. Eine Kreditaufnahme ist auf Grund der Haushaltslage nicht möglich.