Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 151/BKT/2008  

 
 
Betreff: Wahl von Vertretern des Landkreises Börde in der "Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Naumann
Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Bauordnungsamt Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
06.02.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zurückgestellt   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.02.2008 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (151/DIV/2008)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

I.     Für die Dauer seiner Wahlperiode wählt der Kreistag als weitere Verbandsvertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes “Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg”

 

1.         auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden:

 

            a)         Herrn               Erich Wasserthal                                als Vertreter,

 

                        Herrn               Lothar Lortz                                         als Stellvertreter;

 

            b)         Herrn               Dr. Hans-Jürgen Zander                     als Vertreter,

 

                        Herrn               Dyrk Ruffer                                          als Stellvertreter;

 

2.         auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

 

            a)         Frau                 Elisabeth Engelbrecht                         als Vertreterin,

 

                        Frau                 Gabriele Brakebusch                          als Stellvertreterin;

 

            b)         Herrn               Ralf-Peter Geisthardt                          als Vertreter,

 

                        Herrn               Urban Jülich                                        als Stellvertreter;

 

3.         auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

 

Herrn               Hans-Eike Weitz                                 als Vertreter,

 

                        Herrn               Jochen Dettmer                                  als Stellvertreter;

 

4.         auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.:

 

Frau                 Heide Schüler                                     als Vertreterin,

 

                        Herrn               Manfred Nörthen                                 als Stellvertreter;

 

5.         auf Vorschlag der Fraktion der FDP:

 

Herrn               Franz-Ulrich Keindorff                         als Vertreter,

 

                        Herrn               Jens Ackermann                                 als Stellvertreter.

 

 

II.   Die Verbandsvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen werden aufgefordert, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich, zu unterrichten.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

- I. -

 

Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes “Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg”.

 

Organ der “Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg” ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr.

 

Die Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften :

=          aus gesetzlich bestimmten Vertretern und

=          aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind.

 

- II. -

 

Nach § 18 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG) in der ab dem 01.01.2008 geltenden Fassung entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt 10 Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Magdeburg :

 

=   nach § 18 Abs.1 LPlG (“gesetzlich bestimmte Vertreter”) :

-   Herrn Landrat Webel,

-   Herrn Bürgermeister Eichler, Mittelzentrum Stadt Haldensleben,

-   Herrn Bürgermeister Klenke, Mittelzentrum Stadt Oschersleben (Bode);

 

=   durch Wahl durch den Kreistag :

sieben weitere Vertreter/innen (§ 18 Abs.4 LPlG), hiervon

-   zwei Vertreter/innen (“ein Viertel”) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der

kreisangehörigen Gemeinden,

-   fünf Vertreter/innen und fünf Stellvertreter/innen.

 

- III. -

 

Für die Wahl der auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden zwei Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Kreisverband Börde, die nachfolgende Vorschlagsliste übergeben :

 

1.         als Vertreter/in :           a)         Frau/Herr

b)         Frau/Herr

c)         Frau/Herr

d)         Frau/Herr

e)         Frau/Herr

 

2.         als Stellvertreter/in :    a)         Frau/Herr

b)         Frau/Herr

c)         Frau/Herr

d)         Frau/Herr

e)         Frau/Herr

 

- IV. -

 

Für die Wahl der übrigen fünf Verbandsvertreter/innen und Stellvertreter/innen sind bisher in entsprechender Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens den Fraktionen des Kreistages Vorschlagsrechte zuerkannt worden.

 

Hiernach entfallen auf die Fraktionen des Kreistages folgende Vorschlagsrechte:

 

1.         Fraktion der CDU                    :           je 2 Vorschlagsrechte,

 

2.         Fraktion der SPD                    :           je 1 Vorschlagsrecht,

 

3.         Fraktion DIE LINKE.                :           je 1 Vorschlagsrecht,

 

4.         Fraktion der FDP                    :           je 1 Vorschlagsrecht.

 

Anlagen:

Anhang:

 

§ 18 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG)

in der ab dem 01.01.2008 geltenden Fassung:

 

“(1)      Die Verbandsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft führt die Bezeichnung Regionalversammlung.

 

(2)        Die Regionalversammlung besteht aus den Landrätinnen und Landräten, den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern sowie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisfreien Städten und der Mittelzentren nach den Festlegungen des Landesentwicklungsplans sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern.

 

(3)        Die Landkreise und kreisfreien Städte der Planungsregion entsenden für je angefangene 20 000 Ein-wohnerinnen und Einwohner eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Regionalversammlung. Maßgebend ist die Einwohnerzahl, die für den letzten Termin vor Beginn der Wahlzeit festgestellt wurde. Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte und Mittelzentren nach den Festlegungen des Landesentwicklungsplans werden insoweit angerechnet.

 

(4)        Die weiteren Vertreterinnen und Vertreter in der Regionalversammlung werden in den kreisfreien Städten vom Stadtrat, in den Landkreisen von den Kreistagen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt. Dabei wählen die Kreistage ein Viertel der weiteren Vertreterinnen und Vertreter auf Vorschlag der kreisangehörigen Städte und Gemeinden; hierzu wird vom Landkreis eine alphabetische Wahlliste der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gebildet, aus der die erforderliche Zahl der weiteren Vertreterinnen und Vertreter nach dem Mehrheitsprinzip gewählt wird. Wählbar zur Vertreterin oder zum Vertreter ist, wer seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Planungsregion hat. Nicht wählbar ist, wer in einer Landesplanungsbehörde tätig ist.

 

(5)        Jede Vertreterin und jeder Vertreter in der Regionalversammlung hat eine Stimme. Sie sind an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. § 33 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.

 

(6)        Die Stellvertretung der Landrätinnen und Landräte, der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erfolgt durch ihre Vertreter im Amt. Für die weiteren Vertreterinnen und Vertreter nach Absatz 4 sind für den Fall der Verhinderung jeweils Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen.”