Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: I. Für die Dauer seiner Wahlperiode wählt der Kreistag als weitere Verbandsvertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes “Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg” 1. auf Vorschlag der kreisangehörigen
Gemeinden: a) Herrn Erich Wasserthal als Vertreter, Herrn Lothar Lortz als
Stellvertreter; b) Herrn Dr. Hans-Jürgen Zander als Vertreter, Herrn Dyrk Ruffer als
Stellvertreter; 2. auf Vorschlag der Fraktion der CDU: a) Frau Elisabeth
Engelbrecht als
Vertreterin, Frau Gabriele Brakebusch als Stellvertreterin; b) Herrn Ralf-Peter Geisthardt als Vertreter, Herrn Urban Jülich als
Stellvertreter; 3. auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herrn Hans-Eike Weitz als Vertreter, Herrn Jochen Dettmer als
Stellvertreter; 4. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: Frau Heide
Schüler als
Vertreterin, Herrn Manfred Nörthen als
Stellvertreter; 5. auf Vorschlag der Fraktion der FDP: Herrn Franz-Ulrich Keindorff als
Vertreter, Herrn Jens Ackermann als
Stellvertreter. II. Die
Verbandsvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen werden aufgefordert, den
Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung
einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des
Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich, zu unterrichten. Sachdarstellung, Begründung: - I. - Der
Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes “Regionale
Planungsgemeinschaft Magdeburg”. Organ der
“Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg” ist die
Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und
nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr. Die
Regionalversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der beteiligten
Gebietskörperschaften : = aus gesetzlich bestimmten Vertretern
und = aus weiteren Vertretern, die durch die
Vertretungen zu wählen sind. - II. - Nach § 18
des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG) in der ab dem
01.01.2008 geltenden Fassung entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der
kommunalen Wahlperiode insgesamt 10 Vertreter/innen in die Regionalversammlung
der Planungsgemeinschaft Magdeburg : = nach § 18 Abs.1
LPlG (“gesetzlich bestimmte Vertreter”) : - Herrn
Landrat Webel, - Herrn
Bürgermeister Eichler, Mittelzentrum Stadt Haldensleben, - Herrn
Bürgermeister Klenke, Mittelzentrum Stadt Oschersleben (Bode); = durch Wahl durch
den Kreistag : sieben weitere Vertreter/innen (§ 18
Abs.4 LPlG), hiervon - zwei Vertreter/innen (“ein Viertel”) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden, - fünf
Vertreter/innen und fünf Stellvertreter/innen. - III. - Für die
Wahl der auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden zwei
Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen hat der Städte- und Gemeindebund
Sachsen-Anhalt, Kreisverband Börde, die nachfolgende Vorschlagsliste übergeben
: 1. als Vertreter/in : a) Frau/Herr b) Frau/Herr c) Frau/Herr d) Frau/Herr e) Frau/Herr 2. als Stellvertreter/in : a) Frau/Herr b) Frau/Herr c) Frau/Herr d) Frau/Herr e) Frau/Herr - IV. - Für die
Wahl der übrigen fünf Verbandsvertreter/innen und Stellvertreter/innen sind
bisher in entsprechender Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens den Fraktionen
des Kreistages Vorschlagsrechte zuerkannt worden. Hiernach
entfallen auf die Fraktionen des Kreistages folgende Vorschlagsrechte: 1. Fraktion der CDU : je
2 Vorschlagsrechte, 2. Fraktion der SPD : je
1 Vorschlagsrecht, 3. Fraktion DIE LINKE. : je 1 Vorschlagsrecht, 4. Fraktion der FDP : je
1 Vorschlagsrecht. Anhang: § 18 des Landesplanungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (LPlG) in der ab dem 01.01.2008 geltenden
Fassung: “(1) Die
Verbandsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft führt die Bezeichnung
Regionalversammlung. (2) Die
Regionalversammlung besteht aus den Landrätinnen und Landräten, den
Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern sowie den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern der kreisfreien Städten und der Mittelzentren nach den
Festlegungen des Landesentwicklungsplans sowie weiteren Vertreterinnen und
Vertretern. (3) Die
Landkreise und kreisfreien Städte der Planungsregion entsenden für je
angefangene 20 000 Ein-wohnerinnen und Einwohner eine Vertreterin oder einen
Vertreter in die Regionalversammlung. Maßgebend ist die Einwohnerzahl, die für
den letzten Termin vor Beginn der Wahlzeit festgestellt wurde. Landrätinnen und
Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister der kreisfreien Städte und Mittelzentren nach den
Festlegungen des Landesentwicklungsplans werden insoweit angerechnet. (4) Die weiteren
Vertreterinnen und Vertreter in der Regionalversammlung werden in den
kreisfreien Städten vom Stadtrat, in den Landkreisen von den Kreistagen für die
Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt. Dabei wählen die Kreistage ein
Viertel der weiteren Vertreterinnen und Vertreter auf Vorschlag der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden; hierzu wird vom Landkreis eine
alphabetische Wahlliste der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gebildet, aus der die
erforderliche Zahl der weiteren Vertreterinnen und Vertreter nach dem
Mehrheitsprinzip gewählt wird. Wählbar zur Vertreterin oder zum Vertreter ist,
wer seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Planungsregion
hat. Nicht wählbar ist, wer in einer Landesplanungsbehörde tätig ist. (5) Jede
Vertreterin und jeder Vertreter in der Regionalversammlung hat eine Stimme. Sie
sind an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
§ 33 der Gemeindeordnung gilt entsprechend. (6) Die
Stellvertretung der Landrätinnen und Landräte, der Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erfolgt durch ihre
Vertreter im Amt. Für die weiteren Vertreterinnen und Vertreter nach Absatz 4
sind für den Fall der Verhinderung jeweils Stellvertreterinnen und
Stellvertreter zu wählen.” |
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