Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag ermächtigt den Landrat im
Jahr 2008 gemäß § 33 Abs. 3 Pkt. 10 der Landkreisordnung des Landes
Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung von Krediten unter
folgenden Rahmenbedingungen: 1.
Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages
des umzuschuldenden Kredites erfolgen. 2.
Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der
Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites. 3.
Durch die Umschuldung darf sich die ursprüngliche
Laufzeit des Kredites nicht verlängern. 4.
Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 6,0 v. H.
nicht übersteigen. 5.
Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigeren
Zinssätzen zu nutzen. 6.
Einzelkredite können in eine wirtschaftlich günstigere
Form eines Gesamtkredites umgewandelt werden. Sachdarstellung, Begründung: Die Ermächtigung des Landrates zur
Umschuldung von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der
Verwaltung. Die Kreditaufnahmen zur Umschuldung
von Krediten können unabhängig von den Terminen der Kreistagssitzungen zum
Ablauf der Zinsfestschreibung vorbereitet und durchgeführt werden. Bei folgenden Krediten läuft die
Zinsbindung im Jahr 2008 aus:
Über die Kreditaufnahmen hat der
Kreistag bereits bei der Aufnahme des Ursprungskredites entschieden. Die Umschuldungen sind Bestandteil des
Haushaltsplanes. Über die durchgeführten Umschuldungen
wird der Kreistag informiert. |
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