Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: 1. Der Landkreis
Börde stimmt dem Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages zwischen der
Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Sülzetal, mit dem a) eine Teilfläche
zur Größe von ca. 316.000 m² aus dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg
ausgegliedert und in das Gebiet der Gemeinde Sülzetal eingegliedert und b) eine Teilfläche
von ca. 390.000 m² aus dem Gebiet der Gemeinde Sülzetal ausgegliedert und in
das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg eingegliedert wird, sowie c) der mit der
jeweiligen Aus- und Eingliederung verbundenen Änderung der Landkreisgrenze zu. 2. Die
Kreisverwaltung wird berechtigt, die hierzu notwendigen Verhandlungen zu führen
und die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlichen Erklärungen
abzugeben, soweit hierüber nicht der Kreistag entscheidet. 3. Die
Kreisverwaltung wird verpflichtet, den Kreisausschuss über den jeweiligen Stand
der Verhandlungen zu unterrichten. 4. Die
Kreisverwaltung wird verpflichtet, vor Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen
die Entscheidung des Kreistages herbeizuführen. Sachdarstellung, Begründung: 1. Die
Landeshauptstadt Magdeburg und die Gemeinde Sülzetal beabsichtigen, eine
Gebietsänderung mit dem Inhalt vorzunehmen, dass eine Teilfläche von ca.
316.000 m² aus dem Stadtgebiet Magdeburg aus- und in das Gemeindegebiet
Sülzetal eingegliedert sowie eine Teilfläche von ca. 390.000 m² aus dem
Gemeindegebiet Sülzetal aus- und in das Stadtgebiet Magdeburg eingegliedert
wird. Mit dem Wirksamwerden des Vertrages tritt in den von der Umgliederung
betroffenen Flächen das Ortsrecht derjenigen Gebietskörperschaft in Kraft, in
die die Flächen eingegliedert werden. Der hierzu notwendige Gebietsänderungsvertrag
wird z.Zt. endverhandelt. Die
von Umgliederung betroffenen Flächen sind in dem als Anlage beigefügten
Lageplan gekennzeichnet. Die
aus dem Stadtgebiet Magdeburg aus- und in das Gemeindegebiet Sülzetal
einzugliedernde Teilfläche wird für die Ansiedlung weiterer Unternehmen in der
Gemeinde Sülzetal benötigt. Die
beabsichtigte Gebietsänderung führt zu einer Änderung der Gebietsgrenze
zwischen dem Landkreis Börde und der Landeshauptstadt Magdeburg. 2. Einzelheiten des
Verfahrens werden z.Zt. noch geklärt. Nach Auskunft des Ministeriums des Innern
bestehen gegen den Gebietstausch jedenfalls keine Bedenken, wenn Stadtrat,
Gemeinderat und Kreistag dem Gebietstausch zustimmen. Es wird z.Zt. davon
ausgegangen, dass der Gebietsänderungsvertrag des Einvernehmens der obersten
Landesplanungsbehörde und der Genehmigung durch die obere
Kommunalaufsichtsbehörde bedarf. Nach
§ 33 Abs. 3 Nr. 15 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt ist der
Kreistag ausschließlich zuständig für die Entscheidungen über “die
Mitwirkung bei der Veränderung von Kreisgrenzen”. Mit
dem vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss soll die Grundlage für weitere
Verhandlungen unter Einbeziehung des Landkreises geschaffen werden. Anlage: Gemeinsames Industrie- und
Gewerbegebiet Landeshauptstadt Magdeburg / Gemeinde Sülzetal - Masterplan
(Stand: 20.11.2007) |
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