Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 157/DIV/2008  

 
 
Betreff: Gebietsänderungsvertrag Landeshauptstadt Magdeburg ./. Gemeinde Sülzetal - Grundsatzbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
06.02.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zurückgestellt   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.02.2008 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (157/DIV/2008)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.   Der Landkreis Börde stimmt dem Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Sülzetal, mit dem

 

a)    eine Teilfläche zur Größe von ca. 316.000 m² aus dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg ausgegliedert und in das Gebiet der Gemeinde Sülzetal eingegliedert und

 

b)    eine Teilfläche von ca. 390.000 m² aus dem Gebiet der Gemeinde Sülzetal ausgegliedert und in das Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg eingegliedert wird, sowie

 

c)    der mit der jeweiligen Aus- und Eingliederung verbundenen Änderung der Landkreisgrenze

 

zu.

 

2.   Die Kreisverwaltung wird berechtigt, die hierzu notwendigen Verhandlungen zu führen und die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit hierüber nicht der Kreistag entscheidet.

 

3.   Die Kreisverwaltung wird verpflichtet, den Kreisausschuss über den jeweiligen Stand der Verhandlungen zu unterrichten.

 

4.   Die Kreisverwaltung wird verpflichtet, vor Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen die Entscheidung des Kreistages herbeizuführen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

1.   Die Landeshauptstadt Magdeburg und die Gemeinde Sülzetal beabsichtigen, eine Gebietsänderung mit dem Inhalt vorzunehmen, dass eine Teilfläche von ca. 316.000 m² aus dem Stadtgebiet Magdeburg aus- und in das Gemeindegebiet Sülzetal eingegliedert sowie eine Teilfläche von ca. 390.000 m² aus dem Gemeindegebiet Sülzetal aus- und in das Stadtgebiet Magdeburg eingegliedert wird. Mit dem Wirksamwerden des Vertrages tritt in den von der Umgliederung betroffenen Flächen das Ortsrecht derjenigen Gebietskörperschaft in Kraft, in die die Flächen eingegliedert werden.

 

      Der hierzu notwendige Gebietsänderungsvertrag wird z.Zt. endverhandelt.

 

Die von Umgliederung betroffenen Flächen sind in dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

 

Die aus dem Stadtgebiet Magdeburg aus- und in das Gemeindegebiet Sülzetal einzugliedernde Teilfläche wird für die Ansiedlung weiterer Unternehmen in der Gemeinde Sülzetal benötigt.

 

Die beabsichtigte Gebietsänderung führt zu einer Änderung der Gebietsgrenze zwischen dem Landkreis Börde und der Landeshauptstadt Magdeburg.

 

 

2.   Einzelheiten des Verfahrens werden z.Zt. noch geklärt. Nach Auskunft des Ministeriums des Innern bestehen gegen den Gebietstausch jedenfalls keine Bedenken, wenn Stadtrat, Gemeinderat und Kreistag dem Gebietstausch zustimmen. Es wird z.Zt. davon ausgegangen, dass der Gebietsänderungsvertrag des Einvernehmens der obersten Landesplanungsbehörde und der Genehmigung durch die obere Kommunalaufsichtsbehörde bedarf.

 

Nach § 33 Abs. 3 Nr. 15 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt ist der Kreistag ausschließlich zuständig für die Entscheidungen über “die Mitwirkung bei der Veränderung von Kreisgrenzen”.

 

Mit dem vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss soll die Grundlage für weitere Verhandlungen unter Einbeziehung des Landkreises geschaffen werden.

 

Anlage:

Anlage:

 

Gemeinsames Industrie- und Gewerbegebiet Landeshauptstadt Magdeburg / Gemeinde Sülzetal - Masterplan (Stand: 20.11.2007)