Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Landkreis Börde gibt gegenüber der
Fa. VERLO GmbH u. Co. KG, Hamburg die als Anlage 3 beigefügte
Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und
Verwertung von Verkaufsverpackung (VerpackV) ab. Sachdarstellung, Begründung: Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von
Verkaufsverpackungen im Rahmen der dualen Systeme gemäß § 6 Abs. 3 der
Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
(VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch
gewollt. Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland
GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die
Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig (siehe Anlage 2). Die Fa. VERLO GmbH & Co. KG, Hamburg (VERLO), ein
Tochterunternehmen der Fa. Veolia Umweltservice, Hamburg, ist mit der
Bitte an den Landkreis Börde Eigenbetrieb “Abfallentsorgung”
herangetreten, die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 3
VerpackV mit ihr abzuschließen. Diese gelte als Grundlage für die Feststellung
der obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11
VerpackV. Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben
dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene
Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
vorausgesetzt. Laut vorliegender Abstimmungsvereinbarung soll sich der Systembetrieb der Fa. VERLO auf die Mitbenutzung des zwischen dem Landkreis und der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken. Die Fa. VERLO verpflichtet sich, die mit der DSD GmbH
vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV anteilig zu
übernehmen. Die Abstimmungsvereinbarung ist als Anlage 3 beigefügt. Anmerkung: -zum Unternehmensprofil der Fa. VERLO GmbH
& Co. KG VERLO
GmbH & Co. KG ist ein Hamburger Unternehmen, welches im
Dienstleistungsbereich der Verpackungsrücknahme seit 2001 tätig ist. Fa. VERLO
verfügt über alle für seine Tätigkeiten notwendigen Genehmigungen und ist als
Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Unternehmensgegenstand der Fa. VERLO ist
der bundesweite Aufbau und Betrieb eines Dualen Systems im Rahmen der
Mitbenutzung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV. Der
Beitritt zur Clearingstelle für Nebenentgelte wurde zum 01.08.2007 vollzogen. Anlagen: Anlage 1: “Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen “(VerpackV) – Auszug- Anlage
2: Entsorgung von verbrauchten
Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und
Verwertung von Verpackungsabfällen Anlage 3: Abstimmungsvereinbarung |
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