Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 147/Abf/2008  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) mit der Fa. VERLO GmbH u. Co. KG, Hamburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
31.01.2008 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung      
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
06.02.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.02.2008 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (147/Abf/2008)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Börde gibt gegenüber der Fa. VERLO GmbH u. Co. KG, Hamburg die als Anlage 3 beigefügte Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackung (VerpackV) ab.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von Verkaufsverpackungen im Rahmen der dualen Systeme gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch gewollt.

 

Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig (siehe Anlage 2).

 

Die Fa. VERLO GmbH & Co. KG, Hamburg (VERLO), ein Tochterunternehmen der Fa. Veolia Umweltservice, Hamburg, ist mit der Bitte an den Landkreis Börde Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” herangetreten, die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr abzuschließen. Diese gelte als Grundlage für die Feststellung der obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV.

 

Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorausgesetzt.

 

Laut vorliegender Abstimmungsvereinbarung soll sich der Systembetrieb der Fa. VERLO auf die Mitbenutzung des zwischen dem Landkreis und der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken.

 

Die Fa. VERLO verpflichtet sich, die mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV anteilig zu übernehmen.

 

Die Abstimmungsvereinbarung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

 

Anmerkung:

 

 -zum Unternehmensprofil der Fa. VERLO GmbH & Co. KG

 

VERLO GmbH & Co. KG ist ein Hamburger Unternehmen, welches im Dienstleistungsbereich der Verpackungsrücknahme seit 2001 tätig ist. Fa. VERLO verfügt über alle für seine Tätigkeiten notwendigen Genehmigungen und ist als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Unternehmensgegenstand der Fa. VERLO ist der bundesweite Aufbau und Betrieb eines Dualen Systems im Rahmen der Mitbenutzung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV.

 

Der Beitritt zur Clearingstelle für Nebenentgelte wurde zum 01.08.2007 vollzogen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:         “Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen “(VerpackV) – Auszug-

 

Anlage 2:         Entsorgung von verbrauchten Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen

 

Anlage 3:         Abstimmungsvereinbarung