Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt: 1. den Wirtschaftsplan 2008 des
Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” bestehend aus: a) dem
Erfolgsplan mit Gesamteinnahmen in Höhe
von 7.211.000,00 EUR und Gesamtausgaben in Höhe von 7.211.000,00 EUR b) dem
Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 9.547.000,00 EUR c) der
Stellenübersicht die fünfjährige Finanzplanung des
Eigenbetriebes bestehend aus: d) dem
Investitionsprogramm und e) dem
Finanzplan. 2. Im Wirtschaftsjahr 2008 sind: a) Kredite
für Investionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen. b) ein
Kassenkredit in Höhe von 100.000,00 EUR geplant. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz hat der
Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan,
einem Vermögensplan und einer Stellenübersicht besteht. Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um
eine Finanzplanung. Der Erfolgsplan enthält alle
voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2008. Die
wesentlichen Positionen sind kurz erläutert. Die Gesamterträge werden durch die
Straßenbaulastzuweisungen nach FAG bestimmt. Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen
Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlungen zum Materialbedarf
der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstigen Kosten, die zur Führung eines
Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde. Der im Vermögensplan dargestellte
Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich
hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen
Zuschüssen. Da das Anlagevermögen durch
Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr
entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und
wirksam gemacht. Dem jährlichen Wertverlust des
Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren
Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber. Die Entnahme aus der Rückstellung für
Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert. Die Stellenübersicht enthält
gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die
Beschäftigten des Eigenbetriebes. Die Finanzplanung besteht aus
dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm. Der Finanzplan führt den Erfolgs- und
Vermögensplan für die nächsten 3 Wirtschaftsjahre fort. Das Investitionsprogramm zeigt
zusätzlich Ausgaben der Investitionen außerhalb des Finanzierungszeitraumes. Anlagen:
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