Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 143/SBU/2008  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Straßenbau und -unterhaltung" 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Einreicher:Köhn
Lips
Hohmann
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Administrator, System
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Börde Vorberatung
24.01.2008 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" ungeändert beschlossen  (143/SBU/2008)
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
06.02.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.02.2008 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (143/SBU/2008)
Anlagen:
Allris_Inv_Finanz_Erfolgspl._Stellen
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. den Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung” bestehend aus:

 

a)         dem Erfolgsplan mit    Gesamteinnahmen in Höhe von         7.211.000,00 EUR und

            Gesamtausgaben in Höhe von           7.211.000,00 EUR

b)         dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 9.547.000,00 EUR

c)         der Stellenübersicht

 

die fünfjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes bestehend aus:

 

d)         dem Investitionsprogramm und

e)         dem Finanzplan.

 

2. Im Wirtschaftsjahr 2008 sind:

 

a)         Kredite für Investionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen.

b)         ein Kassenkredit in Höhe von 100.000,00 EUR geplant.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan und einer Stellenübersicht besteht.

 

Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um eine Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2008. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.

 

Die Gesamterträge werden durch die Straßenbaulastzuweisungen nach FAG bestimmt.

 

Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlungen zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstigen Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.

 

Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.

 

Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.

 

Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.

 

Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.

 

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.

 

Die Finanzplanung besteht aus dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm.

 

Der Finanzplan führt den Erfolgs- und Vermögensplan für die nächsten 3 Wirtschaftsjahre fort.

 

Das Investitionsprogramm zeigt zusätzlich Ausgaben der Investitionen außerhalb des Finanzierungszeitraumes.

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Allris_Inv_Finanz_Erfolgspl._Stellen (30 KB)    
Anlage 3 2 Beschluss (46 KB)