Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 135/20/2007  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Gorski
Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Plock, Gudrun
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
06.02.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.02.2008 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (135/20/2007)
Anlagen:
Verwaltungskostensatzung neu
Anhang zur Verwaltungskostensatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).

2.      Der Kreistag beschließt die Außerkraftsetzung der Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 19.06.2002 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 03.03.2004 sowie die Verwaltungskostensatzung des Landkreises Bördekreis vom 18.04.2001 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 04.09.2002 und der 2. Änderungssatzung vom 19.03.2003.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß §1 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) ist der Landkreis berechtigt, kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) für Leistungen im eigenen Wirkungskreis zu erheben. Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist gem. §2 Abs. 1 KAG eine durch den Kreistag beschlossene Satzung.

 

Durch die Gebietsreform sind zur Zeit getrennte Verwaltungsgebührensatzungen für die ehemaligen Kreise Ohrekreis und Bördekreis verbindlich.

Mit der vorliegenden Satzung wird das Kreisrecht vereinheitlicht.

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Verwaltungskostensatzung neu (17 KB)    
Anlage 1 2 Anhang zur Verwaltungskostensatzung (16 KB)