Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: 1.
Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises
Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung). 2.
Der Kreistag beschließt die Außerkraftsetzung der
Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
(Verwaltungsgebührensatzung) vom 19.06.2002 einschließlich der 1.
Änderungssatzung vom 03.03.2004 sowie die Verwaltungskostensatzung des
Landkreises Bördekreis vom 18.04.2001 einschließlich der 1. Änderungssatzung
vom 04.09.2002 und der 2. Änderungssatzung vom 19.03.2003. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß §1 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz
(KAG) ist der Landkreis berechtigt, kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren,
Beiträge) für Leistungen im eigenen Wirkungskreis zu erheben. Rechtsgrundlage
für die Erhebung kommunaler Abgaben ist gem. §2 Abs. 1 KAG eine durch den
Kreistag beschlossene Satzung. Durch die Gebietsreform sind zur Zeit
getrennte Verwaltungsgebührensatzungen für die ehemaligen Kreise Ohrekreis und
Bördekreis verbindlich. Mit der vorliegenden Satzung wird das
Kreisrecht vereinheitlicht. Anlagen:
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