Der
Kreistag wählt gemäß § 28 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit der
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliederzahl, mindestens jedoch mit
der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, aus der beigefügten
Interessentenliste, 8 Personenfür
die Vorschlagsliste, die an das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt zu senden ist, aus.
25.06.2008 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 189/BKT/2008
Der
Kreistag wählte aus der Interessentenliste gemäß § 28 Satz 4
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) mit der Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitgliederzahl, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl, folgende sieben Personen für die Vorschlagsliste - die an das
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu senden ist - aus:
1.Herrn
Werner
Folkens
Lüneburger-Heerstraße
13
39340
Haldensleben
2.Frau
Dagmar
Hor
Hauptstraße
7
39343
Rottmersleben
3.Herrn
Lutz
Lauenroth
Haldensleber
Straße 9
39345
Hasselburg
4.Frau
Kathlen
Sauer
Bahnhofstraße
11
39397
Gröningen
5.Frau
Eva
Schönrock
Birkenweg
4
39365
Eilsleben
6.Frau
Eva
Stannebein
August-Bebel-Straße
60
39387
Hornhausen
7.Frau
Christiane
Zimper
Am
Graben 14a
39326
Rogätz.
Die Vorlage wurde zum Beschluss 189/BKT/2008 erhoben
Die
Vorlage wurde zum Beschluss 189/BKT/2008 erhoben.