Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag erteilt dem Verwaltungsrat der Ohrekreis-Sparkasse die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2007. Sachdarstellung,
Begründung: Gemäß § 6
Abs. 2 Ziffer 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 des Sparkassengesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (Spk-LSA) ist die Vertretung des Trägers der Kreissparkasse
zuständig für die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse. Der
Verwaltungsrat der Ohrekreis-Sparkasse hat auf seiner Sitzung am 22.05.2008 die
„Feststellung des Jahresabschlusses, Billigung des Lageberichts und
Verwendung des Bilanzgewinns“ (Anlage 1: Beschluss Nr. 6/2008 des
Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse) und die „Entlastung des Vorstandes“
(Anlage 2: Beschluss Nr. 7/2008 des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse)
jeweils für das Geschäftsjahr 2007 beschlossen. Das
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt – Sparkassenaufsicht
– hat mit Schreiben vom 22.05.2008, Aktenzeichen 34/10778 (Anlage 3),
bestätigt, dass keine Bedenken gegen die Entlastung des Vorstandes der
Ohrekreis-Sparkasse für den Jahresabschluss 2007 bestehen. Den vom
Vorstand des Verwaltungsrates vorgelegten Bericht zur Tätigkeit des
Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2007 (Anlage 4)
nimmt der Kreistag zur Kenntnis. Anlagen: 1.
Feststellung des Jahresabschlusses, Billigung des Lageberichts und die
Verwendung des Bilanzgewinns 2.
Entlastung des Vorstandes 3.
Erklärung des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt,
Sparkassenaufsicht 4.
Bericht zur Tätigkeit des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2007
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||