Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Zahn informierte, dass er im
Kreisausschuss am 25.06.2008 empfahl bzw. beantragte, die Entschädigung
der Jugendfeuerwehrwarte weiterhin in der Satzung zu berücksichtigen –
die Neufassung sieht dies nicht vor. Jugendarbeit ist wichtig und muss
entsprechend honoriert werden. Er hinterfragte, ob mit den
Verbänden der Feuerwehren im Vorfeld eine Abstimmung erfolgte. Frau Tiedge unterstützte im Namen der Fraktion DIE LINKE. den Antrag. Vor dem Hintergrund der Personalprobleme bei den Feuerwehren, ist die Nachwuchsarbeit von großer Bedeutung. Der Gesetzgeber lässt eine Entschädigung in diesem Bereich zu. Frau Herzig wies darauf hin, dass es
sich um die Entschädigungssatzung der für den Landkreis ehrenamtlich tätigen
Bürger handelt. Die Kreisjugendfeuerwehrwarte werden jedoch nicht für den
Landkreis tätig – sie sind an den Kreisfeuerwehrverband angebunden. In
diesem Fall wird es eine Einzelförderung gegenüber dem Kreisfeuerwehrverband
geben – die bisherige Praxis wird beibehalten. Der Verband wird über die
Verfahrensweise informiert. Der o.g. Antrag war somit
gegenstandslos. Beschluss: Der
Kreistag beschloss die Neufassung der „Satzung des Landkreises Börde über
die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)“. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: 1 Die
Vorlage wurde zum Beschluss 192/BKT/2008 erhoben. |
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