Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 191/20/2008  

 
 
Betreff: Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
25.06.2008 
10. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses gemeinsam mit dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Kultur- und Sozialausschuss bis TOP 3 zur Kenntnis genommen  (191/20/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.07.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (191/20/2008)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zum 01.01.2012 umzusetzen. Der Kreistag ist regelmäßig über den Sachstand zu informieren.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Beschluss vom 21.11.2003 einigte sich die Innenministerkonferenz das Gemeindehaushaltsrecht zu reformieren. Diesem Beschluss folgte das Land Sachsen-Anhalt mit dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt“ vom 22.03.2006. Nach § 1 des Gesetzes sind ab dem Jahr 2011 alle Geschäftsvorfälle nach der doppelten Buchführung in der Finanzbuchhaltung zu erfassen und eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 aufzustellen. Mit Artikel 6 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 wurde der Stichtag auf den 01.01.2013 verschoben.

 

Die Umstellung der Kameralistik auf des Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen erreicht der Landkreis durch:

 

·         Die Einführung eines doppischen Rechnungswesens  

-          mit einer Gesamtdarstellung des öffentlichen Vermögens und der öffentlichen Schulden des Landkreises („kommunale Bilanz“),

-          mit der Abbildung des Ressourcenverbrauchs mittels Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnisrechnung)

-          mit der Darstellung der Liquidität und der Investitionstätigkeit (Finanzrechnung) und

 

·         Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung mit den Bestandteilen einer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung,

 

·         Auswahl und Umsetzung einer den neuen Anforderungen entsprechenden Finanzsoftware.

 

Die Umstellung erfolgt in vier Teilbereichen. Dies sind im Einzelnen:

 

·         Aufstellung einer Eröffnungsbilanz durch Erfassung und Bewertung des Vermögens

·         Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung, Produktbeschreibung, Produktbuch

·         Mitarbeiterqualifikation

·         Beschaffung einer Finanzsoftware

Mit dem Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen erhält der Landkreis Börde einen vollständigen Überblick über sein Vermögen und seine Schulden unter Berücksichtigung des Werteverzehrs durch Abschreibungen.

 

Der Zeitraum für die Umstellung bis zum 01.01.2012 ist erforderlich, da aus der Erfahrung der Pilotprojekte die Erfassung und Bewertung des Vermögens ca. zwei Jahre dauert. Im Jahr 2011 soll dann parallel zur Kameralistik der Testbetrieb im Bereich Doppik laufen, um noch vorhandene Probleme zu erkennen und zu lösen.