Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag ermächtigt den Landrat, die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts-
und Rechnungswesens zum 01.01.2012 umzusetzen. Der Kreistag ist regelmäßig über
den Sachstand zu informieren. Sachdarstellung,
Begründung: Mit
Beschluss vom 21.11.2003 einigte sich die Innenministerkonferenz das
Gemeindehaushaltsrecht zu reformieren. Diesem Beschluss folgte das Land
Sachsen-Anhalt mit dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und
Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt“ vom 22.03.2006.
Nach § 1 des Gesetzes sind ab dem Jahr 2011 alle Geschäftsvorfälle nach der
doppelten Buchführung in der Finanzbuchhaltung zu erfassen und eine
Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2011 aufzustellen. Mit Artikel 6 des Begleitgesetzes
zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 wurde der Stichtag auf den 01.01.2013
verschoben. Die
Umstellung der Kameralistik auf des Neue Kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen erreicht der Landkreis durch: ·
Die
Einführung eines doppischen Rechnungswesens
-
mit
einer Gesamtdarstellung des öffentlichen Vermögens und der öffentlichen
Schulden des Landkreises („kommunale Bilanz“), -
mit
der Abbildung des Ressourcenverbrauchs mittels Gegenüberstellung der Erträge
und Aufwendungen (Ergebnisrechnung) -
mit
der Darstellung der Liquidität und der Investitionstätigkeit (Finanzrechnung)
und ·
Einführung
einer Kosten- und Leistungsrechnung mit den Bestandteilen einer Kostenarten-,
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, ·
Auswahl
und Umsetzung einer den neuen Anforderungen entsprechenden Finanzsoftware. Die
Umstellung erfolgt in vier Teilbereichen. Dies sind im Einzelnen: ·
Aufstellung
einer Eröffnungsbilanz durch Erfassung und Bewertung des Vermögens ·
Aufbau
der Kosten- und Leistungsrechnung, Produktbeschreibung, Produktbuch ·
Mitarbeiterqualifikation ·
Beschaffung
einer Finanzsoftware Mit dem
Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen erhält der Landkreis Börde einen
vollständigen Überblick über sein Vermögen und seine Schulden unter Berücksichtigung
des Werteverzehrs durch Abschreibungen. Der
Zeitraum für die Umstellung bis zum 01.01.2012 ist erforderlich, da aus der
Erfahrung der Pilotprojekte die Erfassung und Bewertung des Vermögens ca. zwei
Jahre dauert. Im Jahr 2011 soll dann parallel zur Kameralistik der Testbetrieb
im Bereich Doppik laufen, um noch vorhandene Probleme zu erkennen und zu lösen.
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