Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Kreistag beschließt die als Anlage 1. im Entwurf beigefügte Neufassung der
„Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich
Tätige (Entschädigungssatzung)“. Sachdarstellung,
Begründung: Nach § 21
der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit §
33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) haben die für den
Landkreis ehrenamtlich Tätigen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres
Verdienstausfalls; ihnen können angemessene Aufwandsentschädigungen nach
Maßgabe einer Satzung gewährt werden. Der
rechtliche und finanzielle Rahmen ist im Runderlass des Ministeriums des Innern
des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.12.2004 vorgegeben (Anlage 2.). In der
Praxis haben sich in den zuständigen Fachbereichen unterschiedliche
Zahlungsmodalitäten für die entsprechenden ehrenamtlich Tätigen bewährt. Vor
diesem Hintergrund wird eine Anpassung dahingehend als zweckmäßig angesehen. Im Zuge dieser Änderung erfolgte eine vollständige Neugliederung der Satzung im Hinblick auf eine Unterteilung in Aufgabenbereiche der Ehrenamtlichen bzw. nach Personengruppen. Darüber hinaus wurden die allgemeinen pauschalierten Aufwandsentschädigungen sowie die Dienstorte für ehrenamtlich Tätige im übergemeindlichen Brandschutz konkretisiert bzw. neu definiert. Eine Neufassung erscheint vor dem Hintergrund der Vielzahl von Änderungen sachgerechter als eine Änderungssatzung. Anlagen: 1.
Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige
(Entschädigungssatzung) 2.
Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.12.2004
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