Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 192/BKT/2008  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Hoffmann, Reulecke, Torka
Herzig
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Steiner, Nancy
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
25.06.2008 
10. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses gemeinsam mit dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Kultur- und Sozialausschuss bis TOP 3 zur Kenntnis genommen  (192/BKT/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.07.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (192/BKT/2008)
Anlagen:
Entschädigungssatzung1-2008
Richtlinie-Entschädigung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1. im Entwurf beigefügte Neufassung der „Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)“.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Nach § 21 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) haben die für den Landkreis ehrenamtlich Tätigen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls; ihnen können angemessene Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung gewährt werden.

 

Der rechtliche und finanzielle Rahmen ist im Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.12.2004 vorgegeben (Anlage 2.).

 

 

In der Praxis haben sich in den zuständigen Fachbereichen unterschiedliche Zahlungsmodalitäten für die entsprechenden ehrenamtlich Tätigen bewährt. Vor diesem Hintergrund wird eine Anpassung dahingehend als zweckmäßig angesehen.

 

Im Zuge dieser Änderung erfolgte eine vollständige Neugliederung der Satzung im Hinblick auf eine Unterteilung in Aufgabenbereiche der Ehrenamtlichen bzw. nach Personengruppen.

 

Darüber hinaus wurden die allgemeinen pauschalierten Aufwandsentschädigungen sowie die Dienstorte für ehrenamtlich Tätige im übergemeindlichen Brandschutz konkretisiert bzw. neu definiert.

 

 

Eine Neufassung erscheint vor dem Hintergrund der Vielzahl von Änderungen sachgerechter als eine Änderungssatzung.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)

 

2. Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.12.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung1-2008 (30 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie-Entschädigung (229 KB)