Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zuständigkeiten für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises  

 
 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.1 Beschluss:176/20/2008
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
176/20/2008 Zuständigkeiten für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge
Federführend:Finanzverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Beschluss:

Beschluss:

1.      Erlass von Ansprüchen des Landkreises

1.1  Entscheidungen über den Erlass von Ansprüchen des Landkreises trifft der Kreistag bei einer Höhe von über 100.000 EUR.

1.2  Entscheidungen über den Erlass von Ansprüchen des Landkreises mit einer Forderungshöhe von über 20.000 EUR bis zu 100.000 EUR trifft der Kreisausschuss.

1.3  Entscheidungen über den Erlass von Ansprüchen des Landkreises bis zu einer Höhe von 20.000 EUR trifft der Landrat.

2.      Stundung und Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises
Der Landrat wurde ermächtigt, die Entscheidungen über die Stundung und Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises zu treffen.

3.      Über die Entscheidungen des Landrates zu 1.3 und 2 ist der Kreisausschuss quartalsweise mit entsprechenden Informationsvorlagen in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   einstimmig

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 176/20/2008 erhoben.