Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 201/Abf/2008  

 
 
Betreff: Entsorgung gebrauchter Leichtverpackungen im Entsorgungsgebiet "Süd" ab 01.01.2010 (Systemabstimmung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters
Bredthauer
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
25.06.2008 
10. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses gemeinsam mit dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Kultur- und Sozialausschuss bis TOP 3 zur Kenntnis genommen  (201/Abf/2008)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.07.2008 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (201/Abf/2008)
Anlagen:
201-anlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Landkreis Börde fordert die „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ bzw. die beauftragten Systembetreiber auf, für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen, LVP-Fraktion) im Entsorgungsgebiet „Süd“ die Erfassung mittels Behälter („Gelbe Tonne“) im Rahmen der Systemabstimmung zum Gegenstand von künftigen Leistungsvergaben zu machen.

 

2.    Der Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ wird beauftragt, die hierzu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und den Betriebsausschuss hierüber zu unterrichten.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Zwischen dem Altkreis Ohrekreis, als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, und der „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland AG“ (jetzt GmbH: DSG GmbH), als Systembetreiber, wurde am 27.05.2003 eine Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) einschließlich Systemabstimmung und Nebenentgeltvereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2006 abgeschlossen.

 

Der Altkreis Bördekreis und die DSD GmbH haben diese Abstimmungsvereinbarung am 17.02.2004 ebenfalls für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2006 geschlossen.

 

Gegenstand der Vereinbarungen war die Abstimmung zwischen dem Systembetreiber und dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger über die Entwicklung und den Betrieb eines flächendeckenden Systems zur Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen auf dem Territorium des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

 

Gemäß § 11 der Abstimmungsvereinbarungen verpflichteten sich die Parteien, bei der Fortsetzung der Betreibung des Systems über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus, Verhandlungen mit dem Ziel einer Verlängerung und Anpassung der Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen und die Vereinbarung entsprechend fortzuschreiben.

 

In der Anlage sind die wesentlichen Eckpunkte der Fortschreibung der jeweiligen Abstimmungsvereinbarungen hinsichtlich der Vereinbarungsverlängerung und Entgeltanpassung (Nr. 1), der Systembeschreibung und -abstimmung (Nr. 3) sowie die durch die DSD GmbH beauftragten Entsorger (Nr. 4) zusammengefasst.

 

Im Hinblick auf den Vergleich der Erfassungssysteme in den beiden Entsorgungsgebieten des Landkreises bestehen wesentliche Unterschiede bei der Erfassung und Entsorgung der LVP-Fraktion: im Entsorgungsgebiet „Nord“ ist die haushaltsnahe Entsorgung von privaten Haushalten mit 240 l - Behältern in 28-Tage Abfuhrrhythmus und im Entsorgungsgebiet „Süd“ mit Sack-Entsorgung alle 14 Tage organisiert.

 

Die jeweiligen Systemabstimmungen und entsprechenden Entsorgerverträge laufen bis zum 31.12.2009.

 

 

Zum 01.01.2009 tritt die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung soll insbesondere das Problem der „Trittbrettfahrer“ gelöst werden, um die haushaltsnahe Getrenntsammlung langfristig zu sichern.

 

Die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung bietet grundsätzlich einen verbesserten Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und zwischen den jeweiligen Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme. Die Sicherung der haushaltsnahen Sammlung wurde im Grunde damit erreicht.

 

Die Änderungen der Verpackungsverordnung zielen darauf ab, eine kosteneffiziente, hochwertige und verbraucherfreundliche Entsorgung von gebrauchten Verpackungen sicherzustellen.

 

 

Die Entsorgung von gebrauchten Verpackungen über die „Gelben Tonnen“ (LVP-Tonnen) und die „Gelben Säcke“ ist seit Jahren auf den Gebieten des Landkreises eingespielt. Probleme entstehen dort, wo die LVP-Tonnen bzw. Säcke aufgrund zu hoher Fehlwurfanteile nicht abgeholt werden. Auch ein Wechsel des beauftragten Entsorgers hat in der Vergangenheit die reibungslose Entsorgung stellenweise beeinträchtigt. Insbesonders im Entsorgungsgebiet „Süd“ entstehen immer wieder die Probleme bei der Verteilung und Verwendung von „Gelben Säcken“ und der Erfassung.

 

 

Vor dem Hintergrund

-           der konzeptionellen Angleichung der Entsorgungsleistungen einschließlich Entsorgungs- und Erfassungssysteme zwischen den Entsorgungsgebiete „Nord“ und „Süd“ sowie

-           einer Optimierung  und Weiterentwicklung von bürgerfreundlichen Serviceangeboten

wird die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ beauftragt, im Rahmen der Systemabstimmung für das Duale System im Gebiet des Landkreis Börde ab dem 01.01.2010 mit der DSD GmbH (oder anderer mit der Abstimmung beauftragter Systembetreiber) entsprechende Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Erfassung von Verkaufsverpackungen (LVP-Fraktion) im Entsorgungsgebiet „Süd“ von der Entsorgung über den „Gelben Sack“ auf die „Gelbe Tonne“ umzustellen.

 

Die Betriebsleitung wird die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Fehlbefüllung von „Gelben Tonnen“ und „Gelben Säcken“ und einer Verbesserung der Wertstoffqualität intensivieren sowie weitere geeignete Maßnahmen einleiten, um die haushaltsnahe Entsorgung und Erfassung von Verkaufsverpackungen in den Entsorgungsgebieten des Landkreises dauerhaft sicherzustellen und die Leistungsangebote weiter zu optimieren.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 201-anlage (86 KB)