Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: 1. Der Landkreis Börde fordert die „Der
Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ bzw. die beauftragten
Systembetreiber auf, für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen
(Leichtverpackungen, LVP-Fraktion) im Entsorgungsgebiet „Süd“ die
Erfassung mittels Behälter („Gelbe Tonne“) im Rahmen der
Systemabstimmung zum Gegenstand von künftigen Leistungsvergaben zu machen. 2. Der Eigenbetrieb
„Abfallentsorgung“ wird beauftragt, die hierzu notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen und den Betriebsausschuss hierüber zu unterrichten. Sachdarstellung,
Begründung: Zwischen
dem Altkreis Ohrekreis, als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger, und der
„Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland AG“ (jetzt GmbH:
DSG GmbH), als Systembetreiber, wurde am 27.05.2003 eine
Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung über die
Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) einschließlich
Systemabstimmung und Nebenentgeltvereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2004
bis 31.12.2006 abgeschlossen. Der
Altkreis Bördekreis und die DSD GmbH haben diese Abstimmungsvereinbarung am
17.02.2004 ebenfalls für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2006
geschlossen. Gegenstand
der Vereinbarungen war die Abstimmung zwischen dem Systembetreiber und dem
jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger über die Entwicklung und
den Betrieb eines flächendeckenden Systems zur Entsorgung gebrauchter
Verkaufsverpackungen auf dem Territorium des jeweiligen öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers. Gemäß § 11
der Abstimmungsvereinbarungen verpflichteten sich die Parteien, bei der
Fortsetzung der Betreibung des Systems über die Laufzeit der Vereinbarung
hinaus, Verhandlungen mit dem Ziel einer Verlängerung und Anpassung der
Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen und die Vereinbarung entsprechend
fortzuschreiben. In der
Anlage sind die wesentlichen Eckpunkte der Fortschreibung der jeweiligen
Abstimmungsvereinbarungen hinsichtlich der Vereinbarungsverlängerung und
Entgeltanpassung (Nr. 1), der Systembeschreibung und -abstimmung (Nr. 3) sowie
die durch die DSD GmbH beauftragten Entsorger (Nr. 4) zusammengefasst. Im Hinblick
auf den Vergleich der Erfassungssysteme in den beiden Entsorgungsgebieten des
Landkreises bestehen wesentliche Unterschiede bei der Erfassung und Entsorgung
der LVP-Fraktion: im Entsorgungsgebiet „Nord“ ist die haushaltsnahe
Entsorgung von privaten Haushalten mit 240 l - Behältern in 28-Tage
Abfuhrrhythmus und im Entsorgungsgebiet „Süd“ mit Sack-Entsorgung
alle 14 Tage organisiert. Die
jeweiligen Systemabstimmungen und entsprechenden Entsorgerverträge laufen bis
zum 31.12.2009. Zum
01.01.2009 tritt die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Mit der
fünften Novelle der Verpackungsverordnung soll insbesondere das Problem der
„Trittbrettfahrer“ gelöst werden, um die haushaltsnahe Getrenntsammlung
langfristig zu sichern. Die fünfte
Novelle der Verpackungsverordnung bietet grundsätzlich einen verbesserten
Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und zwischen den
jeweiligen Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme. Die Sicherung der
haushaltsnahen Sammlung wurde im Grunde damit erreicht. Die
Änderungen der Verpackungsverordnung zielen darauf ab, eine kosteneffiziente,
hochwertige und verbraucherfreundliche Entsorgung von gebrauchten Verpackungen
sicherzustellen. Die
Entsorgung von gebrauchten Verpackungen über die „Gelben Tonnen“
(LVP-Tonnen) und die „Gelben Säcke“ ist seit Jahren auf den
Gebieten des Landkreises eingespielt. Probleme entstehen dort, wo die
LVP-Tonnen bzw. Säcke aufgrund zu hoher Fehlwurfanteile nicht abgeholt werden.
Auch ein Wechsel des beauftragten Entsorgers hat in der Vergangenheit die
reibungslose Entsorgung stellenweise beeinträchtigt. Insbesonders im
Entsorgungsgebiet „Süd“ entstehen immer wieder die Probleme bei der
Verteilung und Verwendung von „Gelben Säcken“ und der Erfassung. Vor dem
Hintergrund - der
konzeptionellen Angleichung der Entsorgungsleistungen einschließlich
Entsorgungs- und Erfassungssysteme zwischen den Entsorgungsgebiete
„Nord“ und „Süd“ sowie wird die
Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ beauftragt,
im Rahmen der Systemabstimmung für das Duale System im Gebiet des Landkreis
Börde ab dem 01.01.2010 mit der DSD GmbH (oder anderer mit der Abstimmung
beauftragter Systembetreiber) entsprechende Verhandlungen aufzunehmen mit dem
Ziel, die Erfassung von Verkaufsverpackungen (LVP-Fraktion) im
Entsorgungsgebiet „Süd“ von der Entsorgung über den „Gelben
Sack“ auf die „Gelbe Tonne“ umzustellen. Die Betriebsleitung wird die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Fehlbefüllung von „Gelben Tonnen“ und „Gelben Säcken“ und einer Verbesserung der Wertstoffqualität intensivieren sowie weitere geeignete Maßnahmen einleiten, um die haushaltsnahe Entsorgung und Erfassung von Verkaufsverpackungen in den Entsorgungsgebieten des Landkreises dauerhaft sicherzustellen und die Leistungsangebote weiter zu optimieren. Anlagen:
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