1.Gemäß
den §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung werden dem Landrat ab dem
12.07.2007 und dem Beigeordneten ab dem 01.07.2007 Aufwandsentschädigungen
gewährt.
2.Die
Höhe der Aufwandsentschädigungen beträgt
a) für den Landrat290,00 €
monatlich,
b) für den Beigeordneten190,00 € monatlich.
19.09.2007 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.5 - zur Kenntnis genommen
Der Kreisausschus nahm die Festsetzung der Aufwandentschädigungen für
den für den Landrat i
Der Kreisausschuss nahm die Festsetzung der
Aufwandentschädigungen für den Landrat i. H. v. 290,00 EUR monatlich ab
12.07.2007 und für den Beigeordneten i. H. v. 190,00 EUR monatlich ab
01.07.2007 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig,
Ablehnung:keine,
Enthaltung:keine.
Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung
an den Kreistag weitergeleitet.
1.Gemäß
den §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung werden dem Landrat ab dem
12.07.2007 und dem Beigeordneten ab dem 01.07.2007 Aufwandsentschädigungen
gewährt.
2.Die
Höhe der Aufwandsentschädigungen beträgt
a) für den Landrat290,00 € monatlich,
b) für den Beigeordneten190,00 € monatlich.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung:keine
Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.
059/11/2007 erhoben.