Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 078/Abf/2007  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) mit der Fa. Redual GmbH & Co. KG, Köln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
19.09.2007 
2. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
20.09.2007 
1. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung ungeändert beschlossen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
26.09.2007 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (078/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Börde gibt gegenüber der Fa. Redual GmbH & Co. KG, Köln die als Anlage 3 beigefügte Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackung (VerpackV) ab.

 

 

Sachdarstellung/Begründung

Sachdarstellung/Begründung

 

Der Wettbewerb in der Sammlung und der Verwertung von Verkaufsverpackungen im Rahmen der dualen Systeme gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) –siehe Anlage 1- ist gesetzlich geregelt und politisch gewollt.

 

Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig (siehe Anlage 2).

 

Die Fa. Redual GmbH & Co. KG, Köln (Redual), ein Unternehmen der Reclay-Unternehmensgruppe, ist mit der Bitte an den Landkreis Börde Eigenbetrieb “Abfallentsorgung” herangetreten, die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV mit ihr abzuschließen. Diese gelte als Grundlage für die Feststellung der obersten Landesbehörde des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV.

 

Für die Feststellung der obersten Abfallbehörde wird neben dem Nachweis der Flächendeckung eine Abstimmung des Systems auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorausgesetzt.

 

Laut vorliegender Abstimmungserklärung soll sich der Systembetrieb der Redual auf die Mitbenutzung des zwischen dem Landkreis und der DSD GmbH abgestimmten Erfassungssystems beschränken.

 

Der Redual verpflichtet sich, die mit der DSD GmbH vereinbarten Nebenentgelte gemäß § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV anteilig zu übernehmen.

 

Die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Anmerkung:

 -zum Unternehmensprofil der Redual GmbH & Co. KG

 

Die Redual GmbH & Co. KG wurde im September 2006 als jüngstes Mitglied der Reclay-Unternehmensgruppe gegründet. Dieser gehören außerdem die Reclay GmbH & Co. KG, die Curanus GmbH & Co. KG und die lizAG an, welche folgende Aufgaben wahrnehmen:

 

  • Die Reclay –GmbH & Co. KG berät Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie bei der Optimierung der Verpackungsentsorgung.
  • Die Curanus GmbH & Co. KG organisiert eine Selbstentsorgergemeinschaft von Firmen mit Schwerpunkt aus der Lebensmittelindustrie. Die Selbstentsorgung wird dabei –ähnlich dem Regelungssatz in der geplanten Novelle der Verpackungsverordnung- auf den Verpackungsanteil begrenzt, der in das sog. Kleingewerbe gelangt.
  • Die lizAG organisiert für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen die Befreiung von den Rücknahme- und Verwertungspflichten der Verpackungsverordnung, indem sie entsprechende Leistungen von Systemanbietern und Selbstentsorgergemeinschaften kontrahiert und die Abwicklung der Meldungen und Zahlungsströme übernimmt.
  • Unternehmensgegenstand der Redual GmbH & Co. KG ist der bundesweite Aufbau und Betrieb eines Dualen Systems im Rahmen der Mitbenutzung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV.

 

Anlagen:

Anlagen: