Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 059/11/2007  

 
 
Betreff: Gewährung von Aufwandsentschädigungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Ruppert
Kluge
Federführend:Personalamt Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
19.09.2007 
2. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
26.09.2007 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (059/11/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Gemäß den §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung werden dem Landrat ab dem 12.07.2007 und dem Beigeordneten ab dem 01.07.2007 Aufwandsentschädigungen gewährt.

 

2.      Die Höhe der Aufwandsentschädigungen beträgt

 

a) für den Landrat                         290,00 € monatlich,

b) für den Beigeordneten              190,00 € monatlich.

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Nach § 6 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) können dem Landrat und weiteren Beamten auf Zeit (Beigeordneten) eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, wenn und soweit aus dienstlicher Veranlassung finanzielle Aufwendungen entstehen, deren Übernahme den Beamten nicht zugemutet werden kann und der Haushalt Mittel zur Verfügung stellt (Absatz 1). Die Aufwandsentschädigungen sind nach Beträgen und Empfängern aufgeschlüsselt im Haushaltsplan auszuweisen (Absatz 8).

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Landrat richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises (§ 7 Abs. 4 KomBesVO):

Bei einer Einwohnerzahl des Landkreises Börde von über 150.000 Einwohnern beträgt der Rahmen der zulässigen monatlichen Aufwandsentschädigung zwischen 271 € und 307 €.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Beigeordneten darf zwei Drittel der für den Landrat festgesetzten Aufwandsentschädigung nicht überschreiten (§ 7 Abs. 5 KomBesVO): hiernach beträgt der Rahmen der zulässigen monatlichen Aufwandsentschädigung zwischen 180 € und 204 €.

 

Die Entscheidungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und die Bestimmung der Höhe innerhalb des vorgeschriebenen Rahmens steht im Ermessen des Kreistages.

 

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.

 

Es werden folgende monatliche Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen:

 

            für den Landrat                        i.H. von 290 €, ab dem 12.07.2007,

            für den Beigeordneten            i.H. von 190 €, ab dem 01.07.2007.

 

Bisher sind dem jeweiligen Landrat und seinem allgemeinen Vertreter monatliche Aufwandsentschädigungen in folgenden Höhen gewährt worden:

 

            Landkreis Bördekreis:             Landrat:           250 €               Allg. Vertreter:             125 €,

            Landkreis Ohrekreis:              Landrat:           260 €               Allg. Vertreter:             160 €.

Anlage:

Anlage:

 

Kommunalbesoldungsverordnung – Auszug –