Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Dem Verwaltungsrat der
Ohrekreis-Sparkasse wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2006 erteilt. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 5 i.V.m. § 26
Abs. 5 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG LSA) ist die
Vertretung des Trägers der Kreissparkasse zuständig für die Entlastung des
Verwaltungsrates der Sparkasse. Der Verwaltungsrat der
Ohrekreis-Sparkasse hat auf seiner Sitzung am 20.06.2007 die
“Feststellung des Jahresabschlusses, Billigung des Lageberichtes und
Verwendung des Bilanzgewinns” (Beschluss Verwaltungsrat
Ohrekreis-Sparkassse Nr.: 8 / 2007, Anlage 1) und die Entlastung des
Vorstandes” (Beschluss Verwaltungsrat Ohrekreis-Sparkasse Nr.: 9 / 2007,
Anlage 2) jeweils für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen. Das Ministerium der Finanzen des
Landes Sachsen-Anhalt –Sparkassenaufsicht- hat per Verfügung vom 20.06.2007,
Aktenzeichen 34/10778 (Anlage 3), bestätigt, dass keine Bedenken gegen die
Entlastung des Vorstandes der Ohrekreis-Sparkasse für den Jahresabschluss 2006
bestehen. Den vom Vorstand des Verwaltungsrates
vorgelegten Bericht zur Tätigkeit des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse
für das Geschäftsjahr 2006 (Anlage 4) nimmt der Kreistag zur Kenntnis. Dem Verwaltungsrat der
Ohrekreis-Sparkasse ist Entlastung zu erteilen. Anlagen: Anlage 1: Beschluss 8 / 2007 der 2.
Verwaltungsratssitzung vom 20.06.2007 Anlage 2: Beschluss 9 / 2007 der 2.
Verwaltungsratssitzung vom 20.06.2007 Anlage 3: Verfügung des Ministeriums
der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt –Sparkassenaufsicht- vom 20.06.2007 Anlage 4: Bericht zur Tätigkeit des
Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2006 |
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