Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Dem Verwaltungsrat der Bördesparkasse
wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 erteilt. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6
Abs. 2 Ziffer 5 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Sparkassengesetz Land
Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) hat die Vertretung des Trägers über die Entlastung
des Verwaltungsrates der Bördesparkasse zu beschließen. Die
Jahresbilanz der Bördesparkasse schließt zum 31.12.2006 mit einer Bilanzsumme
von 593.278.171,01 €. Die Gewinn-
und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 759.570,49
€. Nach § 27
SpkG-LSA wurde der Hauptteil des Bilanzgewinns in Höhe von 703.673,34 € der
Sicherheitsrücklage zugeführt. Zusätzlich wurde aus dem Bilanzgewinn im Juni
2007 eine Ausschüttung an den Landkreis Bördekreis vorgenommen. Nach Abzug der
erforderlichen Steuerzahlungen konnte ein Betrag in Höhe von 50.000,00 €
für gemeinnützige Zwecke (im Sinne des Steuerrechts) zur Verfügung gestellt
werden. Der
Jahresabschluss wurde von der Prüfungsstelle geprüft und am 27. März 2007 mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dem
Vorstand der Bördesparkasse wurde vom Verwaltungsrat der Bördesparkasse gemäß § 8 Abs. 2,
Nr. 6 in Verbindung mit § 27 SpkG-LSA am 14. Juni 2007 Entlastung erteilt. Der
Kreistag des Landkreises Börde beschließt - als Vertretung des Trägers - dem
Verwaltungsrat der Bördesparkasse die Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 zu
erteilen. Anlage: Geschäftsbericht und Nutzenbilanz 2006 |
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