Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 066/DIV/2007  

 
 
Betreff: Verein "DEUREGIO Ostfalen" e.V.; Vorschläge des Landkreises Börde für die Wahl von Mitgliedern des Vorstandes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer
Kaufhold
Federführend:Dezernat IV Beteiligt:Büro Kreistag/Wahlen
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
19.09.2007 
2. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
26.09.2007 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (066/DIV/2007)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Für die Wahl als Mitglied des Vorstandes des Vereins “DEUREGIO Ostfalen” e.V. durch die Mitgliederversammlung wird Herr Abg. Heinrich Enkelmann (Fraktion DIE LINKE.) vorgeschlagen.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Nach § 5 der ab dem 01.07.2007 geltenden Satzung des Vereins “DEUREGIO Ostfalen” e.V. hat jeder der Mitgliedslandkreise das Vorschlagsrecht für vier Mitglieder des Vereinsvorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung gewählt.

 

Auf der Grundlage der bis zum 30.06.2007 geltenden Vereinssatzung hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 12.07.2007 drei Mitglieder des Kreistages zur Wahl als Mitglieder des Vorstandes vorgeschlagen: Herrn Landrat Thomas Webel, Frau Abg. Rosemarie Kaatz (Fraktion der CDU) und Herrn Abg. Jochen Dettmer (Fraktion der SPD).

 

Weder der Einzelheiten wird auf die vorlage Nr. 044/DIV/2007 (“Bestimmung von Vertretern des Landkreises Börde in der Mitgliederversammlung des Vereins “DEUREGIO Ostfalen” e.V.; Vorschläge des Landkreises Börde für die Wahl von Mitgliedern des Vorstandes des Vereins “DEUREGIO Ostfalen” e.V.”), die dem Kreistag am 12.07.2007 zur Entscheidung vorgelegt hat, verwiesen.

 

Nach dem am 12.07.2007 bestimmten Verteilungsverfahren steht der Fraktion DIE LINKE. das Benennungsrecht für den dem Landkreis nach der neuen Satzungsregelung zustehenden vierten Vorschlag zu.