Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
Datum: Mi, 20.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: KVHS Börde, Hauptsitz Haldensleben, Warmsdorfer Straße 20, 39340 Haldensleben
Ort:
Anlagen:
zu TOP 6.1 Berechnung und Stellungnahme KSB
zu TOP 6.1 Stellungnahme HSV Haldensleben e.V.
zu TOP 3_Beantwortung der Anfrage von Einwohnerin Frau Döring

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 09.10.2019      
Ö 5  
Mitteilungen des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6     Vorlagen      
Ö 6.1  
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten sowie Sportfreiflächen/Kleinfeldanlagen in kreislicher Trägerschaft (Schulraum-Sportstätten-Gebührensatzung)  
Enthält Anlagen
0041/68/2019  
    VORLAGE
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt keine Änderung der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)“ hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Sportverbände / Sportvereine.

 

 

   
    04.09.2019 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.1 - 
   

Herr Czernitzki bemängelt, dass in diesem Fall nicht mit den Betroffenen, dem Kreissportbund und den Sportvereinen, gesprochen wurde. Seiner Meinung nach ist dies eine Missachtung des Ehrenamtes. Er beantragt eine Übersicht anhand des Hallennutzungsplanes, welche Kosten auf den Kreissportbund zukommen würden und was die kreiseigenen und fremden Vereine zahlen müssten.

Des Weiteren bittet er um eine Vorlage, in der die Verwaltungskosten gegengerechnet werden.

 

Es fand eine Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern statt, dass die Gebühr die ehrenamtliche Arbeit der Sportvereine gefährdet.

 

Frau Herzig stellt klar, dass diese Vorlage auf Wunsch des Kreistages und des Ausschusses von der Verwaltung erarbeitet wurde.

 

Herr Czernitzki stellt den Antrag auf Anhörung eines Vertreters des Kreissportbundes und eines Vertreters aus einem Sportverein zur Beschlussvorlage.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Herr Teßmann, stellvertretender Vorsitzender des HSV Haldensleben, erklärt, dass der Verein hierzu keinerlei Informationen erhalten hat und dass der Verein an die Ohrelandhalle angewiesen ist. Der Kostenaufwand wäre dramatisch und die Gebühr würde den Verein in seiner Kinder- und Jugendarbeit ausbremsen.

 

Der Geschäftsführer des Kreissportbundes Börde, Herr Baethge, gibt zu bedenken, dass die Befürwortung solcher Gebühr eine negative Auswirkung hinsichtlich anderer Kommunen hat. Der KSV Börde protestiert gegen diese Vorlage und ist betroffen über diese Angelegenheit, da der Landkreis bisher immer ein guter Partner war.

 

Frau Tiedge stellt den Antrag, dass die Beschlussvorlage an die Verwaltung zurückgewiesen wird mit der Maßgabe, Gespräche mit den Betroffenen zu führen.

 

Der Antrag wurde von allen anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen.

 

 

   
    11.09.2019 - Kreisausschuss
    Ö 6.5 - 
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf  (Stand: 15.04.2019) beigefügte "Erste Änderung der "Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)" hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Sportverbände / Sportvereine, die dem Kreissportbund angeschlossen sind, mit Wirkung ab dem 01.10.2019.

 

 

 

 

   
    18.09.2019 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.4 - zurückgestellt BESCHLUSS: 0041/68/2019   
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf  (Stand: 15.04.2019) beigefügte "Erste Änderung der "Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)" hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Sportverbände / Sportvereine, die dem Kreissportbund angeschlossen sind, mit Wirkung ab dem 01.10.2019.

 

 

 

 

   
    20.11.2019 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.1 - 
   

Herr Michelmann fasst den Werdegang der Vorlage zusammen.

 

Die Mitglieder haben diesbezüglich eine geteilte Meinung. Einige sprechen sich dafür aus, dass keine Gebühren für Kinder und Jugendliche anfallen sollten, sondern nur für Erwachsene.

 

Herr Czernitzki gibt zu bedenken, dass bei einer Gebührenerhebung für Erwachsene der Aufwand höher ist als die Einnahmen.

 

Herr Ackermann erfragt, ob die Pauschalförderung vom Kreis an den Kreissportbund im Haushalt geringer als im Vorjahr ausfällt.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Beschlussvorlage und der eingestellten Höhe im Haushalt gibt. Außerdem wird erklärt, dass die Sportförderung seit 2008 konstant geblieben ist und nur einmalig 2018 gekürzt wurde.  

 

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig von den Mitgliedern angenommen.

   
    27.11.2019 - Kreisausschuss
    Ö 6.8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 0041/68/2019   
   

Die Beschlussvorlage wird einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

   
    11.12.2019 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 0041/68/2019   
   

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss keine Änderung der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Sportstätten in kreislicher Trägerschaft (Gebührensatzung)“ hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Sportverbände / Sportvereine.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:34

Ablehnungen:6

Enthaltungen:2

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0041/68/2019 erhoben.

Ö 6.2  
Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde - allgemeinbildende Schulen  
Enthält Anlagen
0074/40/2019  
Ö 6.3  
Erhalt des Sekundarschulstandortes in Ausleben  
Enthält Anlagen
0075/40/2019  
Ö 6.4  
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche und Kapazitätsgrenzen für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ab dem Schuljahr 2019/20  
Enthält Anlagen
0076/40/2019  
Ö 6.5  
Nachbestellung eines Mitgliedes des Kreisseniorenrates von 2019-2024  
0068/50/2019  
Ö 6.6  
Dritte Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde  
Enthält Anlagen
0073/D1/2019  
Ö 6.7  
Antrag der AfD-Fraktion - Medizinische Versorgung im Landkreis Börde sichern - die Daseinsvorsorge vor Ort stärken  
Enthält Anlagen
0072/AfD/2019  
Ö 6.8  
Haushaltssatzung 2020/2021  
Enthält Anlagen
0064/20/2019  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
Ö 9  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu TOP 6.1 Berechnung und Stellungnahme KSB (2063 KB)    
Anlage 2 2 zu TOP 6.1 Stellungnahme HSV Haldensleben e.V. (52 KB)    
Anlage 3 3 zu TOP 3_Beantwortung der Anfrage von Einwohnerin Frau Döring (42 KB)