Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Döring erläutert die Änderungen (Gemeinschaftsschule Sülzetal, Leibniz Schule Wolmirstedt, Gutenbergschule Wolmirstedt) zur Beschlussvorlage 0076/40/2019.
Herr Czernitzki zweifelt den letzten Satz der Beschlussvorlage an: „Gegen die Rückwirkung von Satzungen gibt es aus Sicht des Rechtsamtes keine rechtlichen Bedenken.“ Ihm ist die Rechtslage zur Rückwirkung der Satzung unklar.
Frau Döring erläutert, dass die Gemeinde Barleben und der Landkreis Börde sich schriftlich am 28.06.2019 dahingehend einigten, dass die Anwahl aus dem Schuleinzugsbereich der Gemeinschaftsschule Barleben optional auch zur Gemeinschaftsschule Leibniz in Wolmirstedt ab dem Schuljahr 2019/20 erfolgen kann. Bei der Zuordnung der Schullaufbahnerklärungen zum Schuljahr 2019/20 ist bereits entsprechend dieser Vereinbarung, im Einvernehmen beider Vertragspartner, verfahren worden. Dadurch entsteht für keinen der Beteiligten (Schüler, Schulträger) ein Nachteil.
Herrn Mewes möchte wissen, wie sich die Beschlussvorlage auf die gymnasiale Oberstufe der Gutenbergschule in Wolmirstedt auswirkt.
Herr Michelmann verweist auf die Vorlage zur Variantenbetrachtung der gymnasialen Oberstufe der Johannes Gutenberg Schule Wolmirstedt, die im Februar 2020 in der Ausschusssitzung geplant ist.
Die Vorlage wurde einstimmig bestätigt. |
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