Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde - allgemeinbildende Schulen  

 
 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
Datum: Mi, 20.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: KVHS Börde, Hauptsitz Haldensleben, Warmsdorfer Straße 20, 39340 Haldensleben
Ort:
0074/40/2019 Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde - allgemeinbildende Schulen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna


Frau Döring erläutert die Informationsvorlage „Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde – allgemeinbildende Schulen“.

 

Inhaltlich wird über die Änderungen im Schulnetz informiert. Diese sind durch

den Kreistag lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Einer Beschlussfassung bedarf es

nicht.

 

Mit den aus dieser Vorlage hervorgehenden Informationen wird der entsprechend

der derzeit geltenden SEPL-VO 2014 bis 31.07.2020 fortgeltende

Schulentwicklungsplan aktualisiert.

 

Der zu beschließende Teil der aktuellen Fortschreibung wird durch die

Beschlussvorlage Nr. 0075/40/2019 und Nr. 0076/40/2019 eingebracht und ergänzen

insofern die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung.

 

Mit der zu erwartenden neuen SEPL-VO wird das Planwerk des

Schulentwicklungsplanes neu aufgestellt und zu gegebener Zeit in das

Beteiligungs- und Beschlussverfahren gegeben.

 

Herr Ackermann möchte wissen, ob dem Landkreis mit Übernahme der Schulträgerschaft der Gemeinde Sülzetal auch den PPP-Vertrag übertragen wurde.

 

Frau Hecht teilt mit, dass der Landkreis nicht in den PPP-Vertrag eingetreten ist. Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung mit der Dauer von 1 Jahr zum PPP-Vertrag abgeschlossen, um die Vertragsinhalte rechtlich prüfen zu lassen und diesbezüglich zu beraten. Ab dem Schuljahr 2020/21 soll entweder die Übertragung des Eigentums oder weiterhin über die bisher bestehende Nutzungsvereinbarung gelten.

 

Herr Mewes kann in der Informationsvorlage die eigentliche Fortschreibung nicht erkennen und bittet um Erklärung.

Wie ist die Abstimmung mit den Schulen und den Elternschülervertretern abgelaufen?

 

Die Verwaltung erklärt, dass es sich hierbei um die Wiedergabe des bisherigen Sachstandes der Schuljahre 2018/19 sowie 2019/20 handelt. Auszugsweise liegen dafür bereits Beschlüsse vor.

 

Herr Mewes weist darauf hin, dass mit dem Beschluss zur Rahmenvereinbarung vom 18.09.2019 nicht zeitgleich die Auflösung der Außenstelle der Gutenbergschule beschlossen wurde.

 

Frau Döring informiert, dass sich die Auflösung der Außenstelle als Folge zur Rahmenvereinbarung ergibt.

 

Die Formulierung des Satzes in der Informationsvorlage wird entsprechend angepasst.