Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - 19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses  

 
 
Bezeichnung: 19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 18.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:21
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
Anlagen:
zu TOP 6.2 - Beantwortung der Anfrage von Hr. Senkel - Entwicklung der Personalaufwendungen 2015 bis 2016
zu TOP 3 - Beantwortung der Einwohneranfrage von Fr. Faulhaber - Fragen zur Migration

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Kreisausschusses vom 06.04.2016 - öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6     öffentliche Vorlagen      
Ö 6.1  
Aufnahme von Kommunalkrediten  
2016/20/0303  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2016 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 5.262.500,00 € entsprechend der Höhe des Betrages lt. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 

   
    18.05.2016 - Kreisausschuss
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: 2016/20/0303   
   
   
    25.05.2016 - 6. WP Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 2016/20/0303   
   

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2016 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 5.262.500,00 € entsprechend der Höhe des Betrages lt. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:zweiundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/20/0303 erhoben.

Ö 6.2  
Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016  
Enthält Anlagen
2016/20/0291  
Ö 6.3  
Neuorganisation der Abfallentsorgung im Landkreis Börde  
2016/80/0306  
Ö 6.4  
Änderung der Besetzung des Beschäftigtenvertreters im Betriebsausschuss Abfallentsorgung  
2016/Abf/0293  
Ö 6.5  
Einvernehmensherstellung zwischen dem Schulträger (Gemeinde Barleben) und dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Börde) zur beabsichtigten Umwandlung der Sekundarschule Barleben in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2016/17  
Enthält Anlagen
2016/40/0300  
Ö 6.6  
Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) dienen (LEADER-Projektförderung)  
Enthält Anlagen
2016/ReM/0304  
Ö 6.7  
Bericht zur Bildung eines Integrationsbeirates  
Enthält Anlagen
2016/FB3/0305  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 9     (nichtöffentlich)    
Ö 10  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 zu TOP 6.2 - Beantwortung der Anfrage von Hr. Senkel - Entwicklung der Personalaufwendungen 2015 bis 2016 (13 KB)    
Anlage 3 3 zu TOP 3 - Beantwortung der Einwohneranfrage von Fr. Faulhaber - Fragen zur Migration (66 KB)