Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/FB3/0305  

 
 
Betreff: Bericht zur Bildung eines Integrationsbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
04.05.2016 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
18.05.2016 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zurückgezogen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag des Kreistagsmitgliedes Herrn Mewes zur Bildung eines Integrationsbeirates
Anlage 2 - Satzung des Beirates für Integration und Migration der Landeshauptstadt Magdeburg
Anlage 3 - Satzung des-Rhein-Pfalz-Kreises über die Einrichtung eines Beirats für Migration und Integration

Beschlussvorschlag:

 

e n t f ä l l t

 


Sachdarstellung, Begründung:

In der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 16.03.2016 hat Herr Mewes einen Antrag auf Bildung eines Integrationsbeirates (siehe Anlage) gestellt. Die Mitglieder des Fachausschusses stimmten zu, dass dieser als Tagesordnungspunkt beim nächsten Kultur- und Sozialausschuss am 04.05.2016 beraten wird.

 

Herr Mewes beantragt die Bildung eines Integrationsbeirates gem. § 80 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) - Ausländer- und Migrationsbeiräte. Danach sollen die Kommunen (…) bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Zuwanderern berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu können Ausländer- und Migrationsbeiräte gebildet werden. Das Nähere, insbesondere zur Bildung, zu den Aufgaben und zu den Mitgliedern, wird durch kommunale Satzung bestimmt.“

 

Zur Begründung seines Antrages wird von Herrn Mewes ausgeführt, dass Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen ist, bei der Vertreter aus den Bereichen Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport, Religion, Medien, Arbeitsmarkt, Bildung und Soziales mitwirken sollen.

Deshalb soll seine Wirkung interdisziplinär sein, indem die Mitglieder in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen die Integration der im Landkreis lebenden Personen mit Migrationshintergrund aktiv fördern und umsetzungsorientiert wirken. Hierbei kann ein Integrationsbeirat ein Forum für den offenen Diskurs aller Akteure bieten.

 

Das Modell eines Integrationsbeirats, der politisch gewollt und auch legitimiert ist, kann aufgrund der direkten Beteiligungsquote von Migranten auch deren Anerkennung versprechen und signalisiert somit der Bevölkerung, dass migrationsbetreffende Angelegenheiten ernstgenommen werden. Weiterhin könnte ein Beirat beim Abbau von Ängsten und Vorurteilen auf Seiten der Migranten wie auch der Aufnahmegesellschaft eine wichtige Rolle spielen, da sein Handeln als Schnittstelle der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche so transparent sein soll, dass die Menschen über aktuelle Entwicklungen im Landkreis informiert sind.

 

Weiterhin soll laut Antragsbegründung ein Integrationsbeirat intensiv mit den Gemeinden zusammenarbeiten und so die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in dem Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses ermöglichen.

Dazu versteht sich ein Integrationsbeirat als Sprachrohr der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Börde, nimmt Beschwerden und Anregungen auf und bringt diese in ihre Sitzungen zur Beratung und Lösung ein.

 

Zu den Aufgaben eines Integrationsbeirates gehören insbesondere die Beratung von Behörden und Ämtern sowie des Landrates und seiner Ausschüsse im Rahmen der Planung und Umsetzung von integrationsrelevanten Prozessen. Dazu wird er auch an den Entscheidungen, die für Menschen mit Migrationshintergrund von besonderer Bedeutung sind, in den zuständigen Fachausschüssen des Kreistages beteiligt.

Ein Integrationsbeirat befasst sich neben der aktuellen Situation insbesondere mit den mittel- und längerfristigen Perspektiven und Vorhaben der Integrationsarbeit im Landkreis und ist deshalb bei der Umsetzung und Fortentwicklung des Integrationskonzeptes beteiligt.

Seine Mitarbeit im Netzwerk Integration kann ebenfalls Teil des Aufgabenspektrums sein.

 

Im Landkreis Börde arbeitet seit 2008 das Netzwerk „Integration für Migrantinnen und Migranten“ und bietet mit seinen Strukturen eine regelmäßige Informations- und Kommunikationsplattform, so dass gegenseitige Abstimmungs- und Unterstützungsprozesse vereinfacht werden. Diese Struktur besteht aus einer übergeordneten Koordinierungsgruppe, die das Vorgehen der einzelnen Arbeitsgruppen „Arbeit/Ausbildung/Praktika“, „Sprache“ und „Willkommensvereine/ -initiativen“ steuert.

Im vorhandenen Netzwerk sind Vertreter aus den Kommunen, Beratungsstellen, Hilfsdienste, die Gemeinschaftsunterkünfte, Vereine, Kirchen sowie engagierte Bürger aktiv, so dass im Landkreis interdisziplinär agiert wird. Daneben führt der Landkreis regelmäßig Netzwerkvollversammlungen durch, in denen die Akteure über aktuelle Entwicklungen informiert werden und Herausforderungen lösungsorientiert diskutiert werden können.

 

In Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle für Migration erfolgt eine zielgerichtete Planung, Lenkung und Steuerung des Integrationsprozesses, der durch die Zusammenführung vorhandener Ressourcen effektiv gestaltet wird.

 

Durch einen Integrationsbeirat würde eine Parallelstruktur entstehen, wodurch diese vorhandenen Ressourcen nicht effektiver gebündelt werden könnten, sondern daraus folgende Synergieeffekte vielmehr eine erhöhte Produktivität hemmen würden.

 

Die Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten in diesem Netzwerk ist gewünscht, erfolgt bisher jedoch nur über die Vereine und Initiativen, wie z. B. das Integrationsbündnis Wolmirstedt e. V., da die Beteiligungsbereitschaft noch nicht stark ausgeprägt ist.

 

Derzeit existiert im Landkreis keine arbeitsfähige Migrantenselbstorganisation.

 

Die Einrichtung eines Integrationsbeirates im Landkreis Börde erfordert unter anderem die Durchführung einer Wahl der Beiratsmitglieder. Hierbei ist es den Kommunen freigestellt, welche Möglichkeit sie dafür in Betracht ziehen. Optionen zur Ermittlung der Beiratsmitglieder sind beispielsweise ein vom Landrat geleitetes Wahlverfahren oder die Wahl der Mitglieder durch den Kreistag, was jeweils unterschiedlichen Aufwand bedingt. Zur Umsetzung der Wahl müssen sich der Kreistag und die Spitze der Verwaltung positionieren.

 

Die Tätigkeit der Mitglieder eines Integrationsbeirates und deren Stellvertreter ist ehrenamtlich. Die Entschädigung muss demnach entsprechend der jeweils gültigen Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit im Landkreis erfolgen (§ 30 i. V. m. § 35 KVG LSA). Dazu ist es erforderlich, dass die bestehende Satzung aktualisiert wird. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht im Haushalt des Landkreises eingeplant. Diese Kosten sind noch nicht kalkulierbar, solange über deren Höhe noch nicht im Kreistag entschieden wurde.

 

Integrationsbeiräte sind derzeit noch die Ausnahme in den Kommunen. Die Arbeit erfolgt hauptsächlich in Integrationsnetzwerken in Zusammenarbeit mit den Koordinierungsstellen. In der Anlage befinden sich zur Veranschaulichung beispielhaft die Satzungen der Beiräte der Stadt Magdeburg sowie des Rhein-Pfalz-Kreises.

 


Anlagen:

Anlage 1 - Antrag des Kreistagsmitgliedes Herrn Mewes zur Bildung

                 eines Integrationsbeirates

Anlage 2 - Satzung des Beirates für Integration und Migration der

                 Landeshauptstadt Magdeburg

Anlage 3 - Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Einrichtung eines Beirats

                 für Migration und Integration

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Antrag des Kreistagsmitgliedes Herrn Mewes zur Bildung eines Integrationsbeirates (63 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Satzung des Beirates für Integration und Migration der Landeshauptstadt Magdeburg (3645 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Satzung des-Rhein-Pfalz-Kreises über die Einrichtung eines Beirats für Migration und Integration (68 KB)