Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/80/0306  

 
 
Betreff: Neuorganisation der Abfallentsorgung im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.05.2016 
gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen   
Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" Vorberatung
Kreisausschuss Vorberatung
18.05.2016 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/80/0306)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.05.2016 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/80/306)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag beschließt, den Eigenbetrieb Abfallentsorgung, die Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und die Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH mit Wirkung zum 01.01.2017 zu einer neu zu gründenden Anstalt öffentlichen Rechts zusammenzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verträge und Satzungen vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Rahmen der Kreisgebietsreform Sachsen- Anhalt zum 01.07.2007 sind die beiden Landkreise Bördekreis und Ohrekreis im neuen Landkreis Börde aufgegangen. Nach der Kreisgebietsreform bestehen verschiedene Abfallwirtschaftsbetriebe, an denen der Landkreis beteiligt ist.

 

Eigenbetrieb "Abfallentsorgung"

 

Der Landkreis ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung und nimmt die dem Landkreis im Rahmen des eigenen Wirkungskreises obliegenden Aufgaben der Abfallentsorgung durch den vom Landkreis auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes gebildeten Eigenbetrieb "Abfallentsorgung" wahr.

 

Der Eigenbetrieb führt die Gebührenerhebung durch und erfüllt die Aufgabe der Rekultivierung/Renaturierung/Nachsorge von stillgelegten Abfallentsorgungsdeponien. Der Eigenbetrieb erfüllt weiter die Aufgaben der Abfallberatung; Erstellung der Entsorgungskonzepte und Abfallwirtschaftspläne; Gebührenkalkulation.

 

Der Landkreis hat eine Vereinbarung mit der Stadt Magdeburg über Entsorgung von Abfällen aus dem Kreisgebiet im MHKW Rothensee abgeschlossen.

 

Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW):

 

Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Börde. Aufgabe der AEW ist die Haus-, Biomüll-, Sperrmüll- und Schadstoffentsorgung im Gebiet des ehemaligen Landkreises Bördekreis (Entsorgungsgebiet Süd). Weiter ist die AEW im Entsorgungsgebiet Süd zuständig für die Entleerung der "Blauen Tonne", sog. Nebenleistungen DSD (Glascontainerstandplatzreinigung, etc) und sog. Wildmüllberäumung. Die AEW führt auch die Tonnengestellung für die Restmüll-, Biomüll-, und PPK-Tonnen im gesamten Entsorgungsgebiet Süd durch. Ihr obliegt die Aufgabe der Renaturierung/Nachsorge von stillgelegten Abfallentsorgungsdeponien (gesamtes Entsorgungsgebiet Süd).

 

Weiter ist Aufgabe der AEW die Betreibung einer Umladestation und einer Kleinannahmestelle in Wanzleben und Oschersleben zur Selbstanlieferung von Abfällen bis 200 kg (Wertstoffhof).

 

Die AEW ist zudem durch den Landkreis mit der Sammlung und Verwertung von Kühlgeräten, Baum und Strauchschnitt sowie der Schadstoffentsorgung im Teilentsorgungsgebiet Wolmirstedt beauftragt. Für ihre Dienstleistungen erhält die AEW vom Landkreis/Eigen-betrieb ein Betriebsführungsentgelt auf der Grundlage des öffentlichen Preisrechts.

 

Abfallentsorgungsgesellschaft "Untere Ohre" mbH (AEG)

 

Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Börde. Aufgabe der AEG ist die Haus-, Biomüll-, Sperrmüll- und Schadstoffentsorgung im Gebiet des ehemaligen Landkreises Ohrekreis (Entsorgungsgebiet Nord).

Die AEG betreibt eine Umladestation sowie Kleinannahmestellen in Wolmirstedt und Haldensleben zur Selbstanlieferung von Abfällen bis 200 kg (Wertstoffhof).

 

Die AEG betreibt weiter eine Sortieranlage für Mischabfälle (Sperrabfall) und ist tätig im Bereich der Entsorgung und Verwertung von Altholz. Weiter betreibt die AEG einen Containerdienst und entsorgt (im untergeordneten Umfang) gewerbliche Abfälle. Für ihre Dienstleistungen erhält die AEG ein Betriebsführungsentgelt auf der Grundlage des öffentlichen Preisrechts.


Diese derzeitige Aufgabenerfüllung durch zwei Abfallgesellschaften und einen Eigenbetrieb ist nicht optimal. Eine Zusammenführung der gesamten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Landkreises Börde lässt erhebliche Optimierungspotentiale erwarten.

 

Mit Beschluss-Nr.: 2016/80/0272 hat der Kreistag auf seiner Sitzung am 02.03.2016 entschieden, die Abfallentsorgung im Landkreis Börde zu optimieren und in einem kommunalen Unternehmen neu zu organisieren. Zur Vorbereitung der Entscheidung über die neue kommunale Organisationsform wurde eine gutachterliche Organisationsuntersuchung und Analyse gemäß § 135 KVG LSA durchgeführt.

 

Ergebnis dieser Untersuchung ist:

 

-          Die untersuchten Rechtsformen Eigenbetrieb, Eigengesellschaft und Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) sind grundsätzlich alle für die Aufgabenerfüllung der Abfallentsorgung geeignet.

 

-          Auf Grund der steuerlichen Aspekte haben der Eigenbetrieb und die AöR trotz der einmaligen Steuerfolgen bei der Neustrukturierung gegenüber der Eigengesellschaft erhebliche wirtschaftliche Vorteile.

 

-          Eine Eigengesellschaft ermöglicht nicht die Konzentration aller abfallwirtschaftlichen Aufgaben in einem Unternehmen, da hoheitliche Tätigkeiten weiter durch den Eigenbetrieb ausgeübt werden müssten.

 

-          Der Eigenbetrieb und die AöR verfügen über die gleichen Vorteile in Bezug auf das Steuerrecht und ermöglichen die Vereinheitlichung der Aufgabenerfüllung in einem Unternehmen.

 

-          Die AöR verbindet gegenüber dem Eigenbetrieb zusätzlich die Vorteile einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform mit den Strukturen eines Unternehmens.

 

 

Die detaillierte Untersuchung der einzelnen Varianten ist Bestandteil des Gutachtens in der Anlage.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“, die Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und die Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH mit Wirkung zum 01.01.2017 zu einer neu zu gründenden Anstalt öffentlichen Rechts zusammenzuführen.

 

 


Anlagen:

 

Analyse der Organisation der Abfallentsorgung gemäß § 135 KVG LSA