Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Danny Schonscheck (Leiter des Fachdienstes Wirtschaft) informierte, dass die vorliegende Beschlussvorlage das Ergebnis des Grundsatzbeschlusses auf der letzten Kreistagssitzung vom 02.03.2016 ist. Durch die Firma PwC Legal wurden verschiedene Strukturen analysiert. Auf der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und des Betriebsausschusses „Abfallentsorgung“ am 11.05.2016 erfolgte die Präsentation der Analyse durch die PwC Legal mit dem Vorschlag zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Auf der Sitzung am 11.05.2016 wurde ein Zeitplan bis zur Gründung gewünscht. Dieser ist zwar sehr sportlich, ab dennoch einhaltbar. Der Zeitplan wurde im ALLRIS® als Anlage zur Sitzung und als Anlage zur Vorlage eingefügt.
Herr Hüttemann erläuterte, dass die Analyse auseichend und erschöpfend ist. Laut Zeitplan ist die Information der Mitarbeiter über den Umstrukturierungsprozess erst im September 2016 vorgesehen. Herr Hüttemann schlug vor, dies im Anschluss an die Kreistagssitzung am 25.05.2016 vorzunehmen, um ihnen den Prozess und die Folgen erläutern zu können.
Gudrun Tiedge (DIE LINKE) forderte ebenfalls mehr Transparenz für die betroffenen Mitarbeiter. Sie entnahm der Presse, dass durch die Neuorganisation der Abfallentsorgung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen entstehen und hinterfragte, wie diese in Einklang mit den wirtschaftlichen Einsparungen bei den Personalaufwendungen zu bringen sind. Es ist wichtig, dass die Arbeitsplätze gesichert sind.
Herr Kluge erklärte, dass es einen Betriebsübergang geben wird und die Anstalt ebenfalls öffentlich-rechtlicher Natur ist. Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht vorgesehen. Er stimmte zu, dass die betroffenen Mitarbeiter so früh, wie möglich, entsprechend informiert werden.
Norbert Heinrich Enkelmann (DIE LINKE) berichtete, dass es zwar Gespräche im Betriebsausschuss „Abfallentsorgung“, auch zusammen mit dem Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, gegeben hat, jedoch bemängelte er, dass die Gesellschaften mit dem Eigenbetrieb noch nicht beraten haben, obwohl diese letztendlich für die Umsetzung verantwortlich sind. Eine Beratung der betroffenen Unternehmen und des Eigenbetriebes sollte zeitnah erfolgen, so dass die Mitarbeiter auch informiert werden können.
Herr Kluge stimmte Herrn Enkelmann inhaltlich zu. Zeitlich sollte dabei beachtet werden, dass die Entscheidung zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts durch den Kreistag noch aussteht.
Burkhard Kanngießer (SPD) bestätigte, dass die Rechtsfragen in der Analyse sehr ausführlich betrachtet wurden, jedoch ist die wirtschaftliche Betrachtung fragwürdig. Der Analyse wurden die Wirtschaftspläne der Gesellschaften von 2014 zu Grunde gelegt, dabei hätten die Jahresabschlüsse der Unternehmen mit handfesten Ist-Zahlen zur Verfügung gestanden. Als Beispiel nannte er den in der Analyse dargestellten Jahresüberschuss von rund 91.500 EUR, dabei betrug der tatsächliche Jahresüberschuss lediglich 30.000 EUR. Dies ist ein signifikanter Unterschied. Weiterhin merkte er an, dass bestimmte Zahlen nicht nachvollzogen werden können. Laut Analyse wird beispielsweise davon ausgegangen, dass die Anstalt des öffentlichen Rechts der Renditeerwartung gerecht wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Umsatzrendite aus Sicht des Landkreises bei 5 Prozent liegen kann. Aus Sicht des Eigenbetriebes kann mit Einsparungen in Höhe von ca. 800.000 EUR und aus der Sicht des Landkreises mit Einsparungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR gerechnet werden. Die textliche Darstellung kollidiert dabei in manchen Fällen mit den Zahlen in der Analyse. Beispielsweise wird der Bestandschutz nach § 613 a BGB aufgezeigt, jedoch gleichzeitig wird mit Einsparung im Personalbereich in Höhe von 360.000 EUR, aufgrund von Einsparungen in der Verwaltung, gerechnet. Dies ergibt Einsparungen der Personalkosten von 14,2 Prozent, merkte Herr Kanngießer an. Dabei wird diese Zahl nicht in der Analyse erwähnt. Er fasste zusammen, dass sich die Zahlen nicht erschließen und es nicht nachvollziehbar ist, weshalb vorhandene Ist-Zahlen für die Analyse nicht verwendet wurden.
Philipp Hermisson (PwC Legal) erklärte zur Wirtschaftlichkeit, dass es sich hier um eine strukturelle Analyse handelt. Durch die Analyse sollte dargestellt werden, wie die drei Unternehmensformen sich in der Struktur unterscheiden. Es wurden die Zahlen der Wirtschaftspläne von 2014 verwendet, da die Untersuchung auf die vergleichende Betrachtung der Abfallentsorgung vom Anfang des Jahres aufbaut. Die Veränderungen, die sich zwischen den Wirtschaftsplänen und den tatsächlichen Jahresabschlüssen ergeben, spielen für die Struktur der Unternehmen und für den Vergleich der Unternehmensformen keine Rolle. Die potenziellen Einsparungen bei den Personalkosten ergeben sich nicht bei den einzelnen Mitarbeitern, sondern auf Ebene der Leitung. Derzeit gibt es eine Vielzahl von leitenden Positionen, die in Zukunft gekürzt werden können. Es soll kein Abbau des Personals erfolgen.
Herr Senkel schlug vor, dass neben der frühzeitigen Information der Mitarbeiter auch ein dynamischer statt statischer Betriebsübergang, der nach § 613 a BGB möglich ist, mit einem dreijährigen Kündigungsschutz festgelegt werden sollte. Aus seiner Sicht ist die Analyse nach § 135 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) nicht ausreichend, um eine Entscheidung treffen zu können. Es fehlt nach § 135 KVG LSA eine detaillierte Betrachtung der Vor- und Nachteile, auch aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht. Seines Erachtens sind die Zahlen in der Analyse nicht ausreichend, so dass die Kommunalaufsicht zustimmen kann. Weiterhin fehlen Betrachtungen zur Höhe der Haftungsrisiken und die Einflussmöglichkeiten bei der Gebührengestaltung. Es soll eine Organisationsform beschlossen werden, ohne dass feststeht, was diese letztendlich bewirkt.
Herr Hermisson erklärte, dass mit einer Analyse nach § 135 KVG LSA lediglich die Frage geklärt werden soll, welche Unternehmensform die geeignetste ist.
Herr Kluge ergänzte, dass das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde in dem Verfahren mit einbezogen wurde.
Herr Kanngießer wies darauf hin, dass laut § 135 KVG LSA die Analyse spätestens sechs Wochen vor der Entscheidung des Kreistages dem Landesverwaltungsamt hätte vorgelegt werden müssen. Dies ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht fristgerecht erfolgt. Er hinterfragte, welche Folgen dies hat.
Herr Schonscheck berichtete, dass die Änderung der Unternehmensform fristgerecht dem Landesverwaltungsamt angezeigt wurde. Die Analyse wurde mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde nachgereicht.
Elisabeth Engelbrecht (CDU) betonte, dass sich der Kreistag mit der vorliegenden Vorlage nur über eine Unternehmensform entscheiden soll. Neben den Beschäftigten sollten auch die Bürger frühzeitig informiert werden, forderte sie.
Albrecht von Bodenhausen (CDU) ergänzte, dass mit dieser Beschlussvorlage zunächst geklärt werden sollte, welche Unternehmensform gewollt ist. Erst dann kann eine genauere Betrachtung der Zahlen erfolgen. Welche tatsächlichen Vorteile die Anstalt des öffentlichen Rechts bringt, wird sich erst zeigen, wenn sie arbeitet.
Franz-Ulrich Keindorff (FDP) hielt die sportliche Herangehensweise nicht für vorteilhaft. Er erkundigte sich, ob eine Gründung der Anstalt zum 01.07.2017 problematisch wäre.
Herr Kluge schlug vor, dass der Termin als Ziel zum 01.01.2017 bestehen bleiben sollte, aber die Qualität vor Termintreue stehen sollte, so dass eine Verschiebung des Termins zu gegebener Zeit erfolgt, sollte die Gründung nicht realisierbar sein.
Herr Enkelmann schlug vor, dass der Landkreis mit dem Landkreis Harz in den Inforationsaustausch tritt, da dieser bereits eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Bereich der Abfallentsorgung hat.
Herr Schonscheck berichtete, dass ein Informationsaustausch mit dem Landkreis Harz bereits erfolgte. Die Umsetzung zum 01.01.2017 ist realisierbar und aus seiner Sicht effektiver, auch im Hinblick auf die Jahresabschlüsse.
Herr Hermisson ergänzte, dass bei einer Verschiebung des Termins auch die steuerlichen Vorteile für ein halbes Jahr fehlen. Er schlug vor, den Termin zu halten, sollten jedoch Hürden auftreten, sollte dann vom Zeitplan abgewichen werden.
Dr. Dieter Schwarz (FUWG) zeigte auf, dass viele Details in der Faktenlage fehlen bzw. nicht erschöpfend betrachtet wurden und somit nicht alle Tatsachen von den Mitgliedern nachvollzogen werden können. Dennoch ist die Gründung des Anstalt gewollt. Aus der Historie ist jedoch bekannt, dass mit Neustrukturierungen oftmals eine Kostensteigerung einher geht. Die Bildung dieser Anstalt sollte daher als positives Beispiel genutzt werden, immerhin sind die Steuereinsparungen und die Senkung der Personalkosten auf der Leistungsebene erheblich. Er fasste zusammen, dass dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt wird, aber alle Beteiligten stetig involviert werden sollen.
Herr Senkel hinterfragte, ob es nicht widersprüchlich ist, dass mit der Anstalt des öffentlichen Rechts Steuerersparnisse erzielt werden sollen, jedoch die Kommunen usw. von Steuereinnahmen leben.
Herr Hermisson erklärte, dass es sich hierbei eher um eine Gleichbehandlung handelt.
Herr Hüttemann ergänzte, dass die Steuereinsparungen nicht im Vordergrund stehen sollten. Vielmehr ist mit der Gründung der Anstalt eine Zentralisierung gewollt, so dass aus drei Unternehmen eins gebildet werden kann. Die Bedenken können durch den Kreistag mit Hilfe der Satzung geklärt und geregelt werden.
Herr Kluge fasste zusammen, dass es sich bei der vorliegenden Beschlussvorlage um eine Grundsatzentscheidung handelt. Die soziale Verantwortung des Landkreises gegenüber den Beschäftigten und Bürgern wird sichergestellt.
Die Vorlage wurde mit einer Stimmenthaltung zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
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