Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2016 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Mit Beschluss des Haushaltes 2016 am 02.12.2015 wurde durch den Kreistag eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.302.500,00 € beschlossen und durch die Kommunalaufsichtsbehörde am 08.01.2016 genehmigt. Im 1. Nachtragshaushalt 2016 wurde die Kreditaufnahme auf 5.262.500,00 € reduziert.
Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes des Verwaltungsgebäudes, vorbereitet und durchgeführt werden.
Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes ist im Jahr 2016 eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.500.000,00 € geplant. Da es sich um ein Energieeffizienshaus 70 handelt, besteht für den Landkreis die Möglichkeit für entsprechende förderfähige Kosten ein zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) für Energieeffizientes Bauen (Programm 217) zu nutzen. Für die Kosten, die nicht über dieses Programm gefördert werden können, wird die Inanspruchnahme von anderen Förderprogrammen der KfW-Bank geprüft.
Kredite in Höhe von 1.762.500,00 € sind für die Finanzierung der Eigenmittel der STARK III–Maßnahmen geplant. Dafür können zinslose Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen werden.
Über die durchgeführte Kreditaufnahme wird der Kreistag informiert.
Anlagen: keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||