Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/20/0303  

 
 
Betreff: Aufnahme von Kommunalkrediten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
18.05.2016 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/20/0303)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.05.2016 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/20/0303)

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2016 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 5.262.500,00 € entsprechend der Höhe des Betrages lt. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Beschluss des Haushaltes 2016 am 02.12.2015 wurde durch den Kreistag eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.302.500,00 € beschlossen und durch die Kommunalaufsichtsbehörde am 08.01.2016 genehmigt. Im 1. Nachtragshaushalt 2016 wurde die Kreditaufnahme auf 5.262.500,00 € reduziert.

 

Die Ermächtigung des Landrates zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

 

Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes des Verwaltungsgebäudes, vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes ist im Jahr 2016 eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.500.000,00 € geplant. Da es sich um ein Energieeffizienshaus 70 handelt, besteht für den Landkreis die Möglichkeit für entsprechende förderfähige Kosten ein zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) für Energieeffizientes Bauen (Programm 217) zu nutzen. Für die Kosten, die nicht über dieses Programm gefördert werden können, wird die Inanspruchnahme von anderen Förderprogrammen der KfW-Bank geprüft.

 

Kredite in Höhe von 1.762.500,00 € sind für die Finanzierung der Eigenmittel der STARK III–Maßnahmen geplant. Dafür können  zinslose Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen werden.

 

Über die durchgeführte Kreditaufnahme wird der Kreistag informiert.

 


Anlagen:

keine