Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/ReM/0304  

 
 
Betreff: Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) dienen (LEADER-Projektförderung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:Regionalmanagement Bearbeiter/-in: Stachowiak, Martina
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.05.2016 
gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses und des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"    
Kreisausschuss Vorberatung
18.05.2016 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/ReM/0304)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.05.2016 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/ReM/0304)
Anlagen:
Richtlinie LEADER-Projektförderung (neu)
Richtlinie mit Änderungen
Richtlinie Leaderprojektförderung v. 30.06.2009 (alt)

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) dienen. (LEADER-Projektförderung)

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der Landkreis Börde hat bisher die durch Selbstorganisation der Bürger geschaffenen Subregionen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die als Lokale Aktionsgruppen (LAG´n) anerkannt sind, mit eigenen Haushaltsmitteln unterstützt. Dieses Modell zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Projekten im Rahmen der Verwirklichung von Lokalen Entwicklungskonzepten bzw. Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) ist inzwischen im Land Sachen-Anhalt und darüber hinaus als Best-Practice-Beispiel anerkannt.

Diese Praxis soll fortgesetzt werden.

 

Rechtsgrundlage sind Abschn. II Nr. 3 der Verträge zwischen dem Landkreis Börde und den Lokalen Aktionsgruppen Börde, Bördeland, Colbitz-Letzlinger Heide, Flechtinger Höhenzug und Rund um den Drömling (KT Beschlussnr. 2015/ReM/0221 v. 02.12.2015) in Verbindung mit § 44 LHO.

 

Danach stellt der Landkreis Börde den LAG`n jährlich Mittel zur Förderung von Projekten zur Verfügung, an denen von Seiten des Kreises ein besonderes Interesse besteht.

Die Zahl und die Art der Projekte wird jährlich zwischen dem Landkreis Börde und den LAG´n verhandelt.

 

Die (geänderte) Richtlinie soll der Verwaltung des Landkreises und den Beteiligten als Richtschnur dienen, besonders förderwürdige Projekte auszuwählen. Zudem werden die mit der Förderung verbundenen Antrags-, Sorgfalts- und Abrechnungspflichten der Projektträger festgelegt.

 

Die Förderung des Landkreises lehnt sich an die Maßgaben des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung des ländlichen Raumes im Rahmen der Fördermaßnahmen der Europäischen Union (ELER) an. Die Zuwendungsmöglichkeiten sind so gestaltet, dass damit Projekte nach der Richtlinie LEADER und RELE aber auch darüber hinaus unterstützt werden können.

Bisher regelte eine Richtlinie vom 01.07.2009 die Identifizierung zuwendungswürdiger Projekte sowie die Zuwendungsvoraussetzungen, das Verfahren, die Abrechnung und die Verwendungsnachweisführung.

 

Aufgrund von Rechtsänderungen und Erfahrungen aus der bisherigen Förderpraxis ergibt sich ein Anpassungs- und Änderungsbedarf, die vorliegende Beschlussvorlage trägt diesem Bedarf Rechnung.

Zum Vergleich ist der Beschlussvorlage die (alte) Richtlinie zur LEADER-Projektförderung beigefügt.

 

Zur schnelleren Identifizierung der Änderungen liegt der Vorlage eine Fassung bei, in der in blau alle wesentlichen, in rot wichtige Änderungen und in grün Änderungsgründe benannt sind.

 

Die wesentlichste Änderung ist im Abschnitt Nr. 2.2 (alt 2.3) vorgenommen worden.

 

Mit der Änderung wird zunächst stärker in den Vordergrund gerückt, dass an einem förderwürdigen Vorhaben (Verwirklichung einer LES), ein kreisliches Interesse bestehen muss.

Nr. 2.2 a enthält einen Katalog, unter welchen Aspekten ein kreisliches Interesse anzunehmen ist. Dieser dient ausschließlich als Handlungsrichtlinie für die Verwaltung in den Gesprächen mit den LAG`n zur Identifizierung förderwürdiger Projekte.

Ansprüche von Projektträgern können daraus nicht abgeleitet werden (Klarstellung unter 2.3.).

Der Katalog ist nicht abschließend, die angeführten Aspekte stellen keine Reihenfolge dar.

Damit werden die notwendige Flexibilität und der Gestaltungsspielraum der LAG-Mitgliederversammlungen (bürgerschaftliches Engagement) gewahrt.

 

Die Richtlinie von 2009 war hinsichtlich des kreislichen Interesses sehr baulastig orientiert.

Diese Orientierung ist mit den Maßgaben nach Nr. 2.2 a stark abgeschwächt. Gleichwohl sollen und müssen Bau- und Infrastrukturprojekte zuwendungsfähig bleiben, weil letztlich die Mitgliederversammlungen der LAG`n über die Verwirklichung ihrer LES und den Rang von Vorhaben entscheiden. Gem. Nr. 2.2 b sind auch Bau- und Infrastrukturprojekte nachrangig zuwendungsfähig. Die Nachrangigkeit ist unter Nr. 2.3. als Handlungsrichtlinie an die Verwaltung ausgestaltet.

 

Kosten

Die Richtlinie kommt nur zur Anwendung, wenn der Kreistag zuvor die Mittel für die Zuwendung im Haushalt eingestellt hat. Für die laufende Förderperiode 2014-2020 ist der Kreistag vertraglich verpflichtet (KT Beschlussnr.: 2015/ReM/0221 v. 02.12.2015) jährlich Mittel in Höhe von mindestens 100.000,00 € für die Zuwendungszwecke in den Kreishaushalt einzustellen. Für das Jahr 2016 sind Zuwendungen in Höhe von 145.000,00 € im Kreishaushalt eingestellt.

 


Anlagen:

Richtlinie LEADER-Projektförderung (neu)

Richtlinie mit Änderungen

Richtlinie Leaderprojektförderung v. 30.06.2009 (alt)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie LEADER-Projektförderung (neu) (88 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie mit Änderungen (94 KB)    
Anlage 3 3 Richtlinie Leaderprojektförderung v. 30.06.2009 (alt) (1370 KB)