Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2016.
Sachdarstellung, Begründung:
Durch das Land Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2015 mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) die Höhe der Finanzausgleichsmasse für 2016 beschlossen. Die Erträge des Landkreises werden voraussichtlich etwas höher sein als bisher geplant, für die einzelnen Teilmassen liegen außer für die Schlüsselzuweisungen noch keine Bewilligungsbescheide für 2016 vor.
Der Planentwurf konnte im Ergebnisplan nicht ausgeglichen werden. Die Deckung des Fehlbedarfs in Höhe von 3.432,4 TEUR soll durch die Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt werden.
Die Hebesätze der Kreisumlage wurden nicht verändert, durch die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen für 2016 reduzieren sich die Erträge aus der Kreisumlage um 27,6 TEUR.
Die Personalkosten mussten für neue Stellen, insbesondere im Bereich Migration erhöht werden. Da die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten noch nicht abgeschlossen sind, konnten die Tariferhöhungen nur geschätzt werden.
Die Aufwendungen für Asylbewerber müssen auf Grund zusätzlich geschaffener Plätze und einer erheblichen Anzahl von Asylbewerbern, die dem Landkreis zugewiesen wurden aber noch keinen Asylantrag stellen konnten erhöht werden. Die Erträge vom Land steigen durch die höheren Pauschalen für 2016.
Die Aufwendungen für die Unterkunftskosten für die ALG II Empfänger steigen erstmals seit Jahren wieder an, da die bleibeberechtigten Asylbewerber Leistungen nach dem SGB II und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Im Finanzplan wurden die STARK III Maßnahmen aktualisiert, da nicht alle beantragten Maßnahmen in der ersten Antragsrunde 2015 berücksichtigt wurden.
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltsplan
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