Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag stimmt der Umwandlung der Sekundarschule Barleben in eine Gemeinschaftsschule als Träger der Schulentwicklungsplanung zum Schuljahr 2016/17 zu.
Sachdarstellung, Begründung: Die Sekundarschule Barleben beschloss in der Gesamtkonferenz die Umwandlung dieser Schule in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr (SJ) 2016/17.
Die Gemeinde Barleben hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.03.2016 der Umwandlung der Sekundarschule Barleben in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b der Umwandlungsverordnung vom 19.03.2013 ohne eigene gymnasiale Oberstufe und in Kooperation mit einer anderen Schule für die Klassenstufen 11 – 13 zugestimmt.
Kooperationsschule ist die Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ Wolmirstedt (mit eigener gymnasialer Oberstufe). Basis der Zusammenarbeit bildet die vorliegende gemeinsame Kooperationsvereinbarung vom 08.07.2015.
Auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 § 5 in Verbindung mit § 5 b sowie der Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013 kann eine bestehende Schule der Schulform Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden.
Der Antrag der Schule ist mit einem pädagogischen Konzept nach § 5 Abs. 3 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt und § 2 Abs. 3 der Umwandlungsverordnung einzureichen. Über den eingereichten Antrag entscheidet die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger und dem Träger der Schulentwicklungsplanung/Schülerbeförderung auf der Grundlage einer Bewertung des eingereichten pädagogischen Konzeptes.
Die Gemeinschaftsschule stellt eine eigenständige Schulform dar. Damit hat jeder Schüler des Landkreises Börde die Möglichkeit und das Recht, eine Gemeinschaftsschule zu besuchen (§ 34 Abs. 1 und 2 Schul-G LSA).
Der festgelegte Schulbezirk der Sekundarschule Barleben umfasst die Gemeinde Barleben mit den Orten Barleben, Ebendorf und Meitzendorf sowie Teile der Gemeinde Niedere Börde mit den Orten Dahlenwarsleben, Gersdorf, Gutenswegen, Groß Ammensleben und Klein Ammensleben.
Der Schuleinzugsbereich der Gemeinschaftsschule Barleben soll dem bestehenden Schulbezirk der Sekundarschule Barleben entsprechen. Der Gemeinde als Schulträger wird empfohlen, eine Regelung im Einvernehmen mit dem Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung und Schulentwicklungsplanung unter Beachtung der Vorgaben nach §§ 41, 66 SchulG LSA festzulegen.
Der Landkreis Börde begrüßt und befürwortet die beabsichtigte Umwandlung der SKS Barleben in eine GemS zum SJ 2016/17, weil damit die Grundlage für ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot im Raum Wolmirstedt geschaffen wird.
Anlagen:
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