Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/40/0300  

 
 
Betreff: Einvernehmensherstellung zwischen dem Schulträger (Gemeinde Barleben) und dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Börde) zur beabsichtigten Umwandlung der Sekundarschule Barleben in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2016/17
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
04.05.2016 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
18.05.2016 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/40/0300)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.05.2016 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/40/0300)
Anlagen:
Beschlussausfertigung BV-0004-2016 Gem. Barleben
Konzept_Umwandlg_in_Gemeinschaftsschule-KL
Kooperationsvereinbarung_Barleben_-_Wolmirstedt
L-01_Lageplan
G-01_Grundriss_Erdgeschoss
G-02_Grundriss_1_Obergeschoss
G-03_Grundriss_2_Obergeschoss
Schulentwicklungsplanung_GemS durch Gem. Barl.
Schulentwicklungsplanung_GS durch Gem Barl.
Stellungnahme_LK_Boerde
Stellungnahme_Landesschulamt
Schulgesetz-Auszug
Umwandlungsverordnung
Organisationsform der Gemeinschaftsschulen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der Umwandlung der Sekundarschule Barleben in eine Gemeinschaftsschule als Träger der Schulentwicklungsplanung zum Schuljahr 2016/17 zu.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Die Sekundarschule Barleben beschloss in der Gesamtkonferenz die Umwandlung dieser Schule in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr (SJ) 2016/17.

 

Die Gemeinde Barleben hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.03.2016 der Umwandlung der Sekundarschule Barleben in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b der Umwandlungsverordnung vom 19.03.2013 ohne eigene gymnasiale Oberstufe und in Kooperation mit einer anderen Schule für die Klassenstufen 11 – 13 zugestimmt.

 

Kooperationsschule ist die Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ Wolmirstedt (mit eigener gymnasialer Oberstufe). Basis der Zusammenarbeit bildet die vorliegende gemeinsame Kooperationsvereinbarung vom 08.07.2015.

 

Auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 § 5 in Verbindung mit § 5 b sowie der Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013 kann eine bestehende Schule der Schulform Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden.

 

Der Antrag der Schule ist mit einem pädagogischen Konzept nach § 5 Abs. 3 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt und § 2 Abs. 3 der Umwandlungsverordnung einzureichen. Über den eingereichten Antrag entscheidet die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger und dem Träger der Schulentwicklungsplanung/Schülerbeförderung auf der Grundlage einer Bewertung des eingereichten pädagogischen Konzeptes.

 

Die Gemeinschaftsschule stellt eine eigenständige Schulform dar. Damit hat jeder Schüler des Landkreises Börde die Möglichkeit und das Recht, eine Gemeinschaftsschule zu besuchen (§ 34 Abs. 1 und 2 Schul-G LSA).

 

Der festgelegte Schulbezirk der Sekundarschule Barleben umfasst die Gemeinde Barleben mit den Orten Barleben, Ebendorf und Meitzendorf sowie Teile der Gemeinde Niedere Börde mit den Orten Dahlenwarsleben, Gersdorf, Gutenswegen, Groß Ammensleben und Klein Ammensleben.

 

Der Schuleinzugsbereich der Gemeinschaftsschule Barleben soll dem bestehenden Schulbezirk der Sekundarschule Barleben entsprechen. Der Gemeinde als Schulträger wird empfohlen, eine Regelung im Einvernehmen mit dem Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung und Schulentwicklungsplanung unter Beachtung der Vorgaben nach §§ 41, 66 SchulG LSA festzulegen.

 

Der Landkreis Börde begrüßt und befürwortet die beabsichtigte Umwandlung der SKS Barleben in eine GemS zum SJ 2016/17, weil damit die Grundlage für ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot im Raum Wolmirstedt geschaffen wird.

 

 


Anlagen:

 

  1. Beschluss Nr. 0004/2016 des Gemeinderates Barleben
  2. Konzept zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule
  3. Kooperationsvereinbarung der Gemeinschaftsschulen Barleben und „J. Gutenberg“ Wolmirstedt
  4. L-01 Lageplan
  5. G-01 Grundriss 1 Erdgeschoss
  6. G-02 Grundriss 2 Obergeschoss
  7. G-03 Grundriss 3 Obergeschoss
  8. Auszug Schulentwicklungsplanung Gemeinschaftsschule durch Gemeinde Barleben
  9. Auszug Schulentwicklungsplanung Grundschule durch Gemeinde Barleben
  10. Stellungnahme Landkreis Börde vom 17.02.2016
  11. Stellungnahme Landesschulamt vom 19.02.2016
  12. Schulgesetz LSA - Auszug
  13. Umwandlungs-VO
  14. Organisationsformen Gemeinschaftsschule - Übersicht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussausfertigung BV-0004-2016 Gem. Barleben (154 KB)    
Anlage 2 2 Konzept_Umwandlg_in_Gemeinschaftsschule-KL (6971 KB)    
Anlage 3 3 Kooperationsvereinbarung_Barleben_-_Wolmirstedt (1921 KB)    
Anlage 4 4 L-01_Lageplan (1090 KB)    
Anlage 5 5 G-01_Grundriss_Erdgeschoss (1217 KB)    
Anlage 6 6 G-02_Grundriss_1_Obergeschoss (496 KB)    
Anlage 7 7 G-03_Grundriss_2_Obergeschoss (1721 KB)    
Anlage 8 8 Schulentwicklungsplanung_GemS durch Gem. Barl. (2413 KB)    
Anlage 9 9 Schulentwicklungsplanung_GS durch Gem Barl. (2276 KB)    
Anlage 10 10 Stellungnahme_LK_Boerde (213 KB)    
Anlage 11 11 Stellungnahme_Landesschulamt (55 KB)    
Anlage 12 12 Schulgesetz-Auszug (111 KB)    
Anlage 13 13 Umwandlungsverordnung (99 KB)    
Anlage 14 14 Organisationsform der Gemeinschaftsschulen (64 KB)