Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016  

 
 
19. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2016/20/0291
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:21
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/20/0291 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Kluge erklärte, dass Schwerpunkte des Nachtragshaushaltes die Migration, die damit zusammenhängenden Kosten der Unterkunft und die Personalaufwendungen sind.

Im Bereich der Migration erfolgte die Planung in Höhe von 10.370 EUR pro Person. Aufgrund des Wechsels des Rechtskreises vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II, erhöhen sich die Kosten für die Unterkunft um 1,9 Mio. EUR.

Bezüglich der Aufschlüsselung der Personalaufwendungen, wie von Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) auf der letzten Kreisausschusssitzung gefordert, verwies Herr Kluge auf die Anlage zum Tagesordnungspunkt im ALLRIS®.

 

Herr Kluge machte weitere Ausführungen zu den Kommunalfinanzen in der Koalitionsvereinbarung. Demnach erhalten die Kommunen für das Jahr 2016 80 Mio. EUR zusätzlich als Finanzausgleich. Die Verteilung erfolgt anteilig entsprechende der Schlüsselzuweisungen, so dass der Landkreis Börde 1,5 Mio. EUR zusätzlich erhält.

Für die Jahr 2017 bis 2021 ist ein Festbetrag in Höhe von 1.628 Mio. EUR jährlich vorgesehen. Eine konkrete Berechnung für den Landkreis Börde ist derzeit noch nicht möglich. Die geplante Festbetragsfinanzierung für 5 Jahre muss durch die Umsetzung des Konnexitätsprinzips flankiert werden, betonte Herr Kluge.

 

Trotz der Mehreinnahmen bedarf es Sparanstrengungen in 2016, da der Haushalt mit einem Defizit geplant ist. Ein entsprechender Maßnahmeplan wird derzeit erarbeitet.

 

Auf der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2016 wurde durch die Mitglieder des Kreisausschusses eine Resolution zu den Kommunalfinanzen gefordert. Herr Kluge verwies auf sein Schreiben, welches den Mitgliedern am 25.04.2016 per E-Mail durch das Büro Kreistag/Wahlen zugestellt wurde und dass eine Resolution aufgrund der Entwicklungen im Land nicht zielführend wären. Die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung bleibt unter Beobachtung, sowohl vom Landkreis als auch vom Landkreistag und allen anderen Kommunen.

 

Zu den Auswirkungen des Tarifabschlusses Bund und Kommunen auf den Haushalt des Landkreises erklärte Herr Kluge, dass das Gehalt im Jahr 2016 um 2,4 Prozent und im Jahr 2017 um 2,35 Prozent steigt. Der Nachtrag wurde mit einer Erhöhung von 2 Prozent geplant.

Die Personalaufwendungen steigen daher um 119.400 EUR. Dafür sinken die Ausgaben für die Jahressonderzahlung um 73.000 EUR. Dies bedeutet tatsächliche Mehraufwendungen im Bereich Personalaufwendungen in Höhe von 46.400 EUR. Herr Kluge wies darauf hin, dass die Entwicklungen aus dem Koalitionsvertrag erst im Jahr 2017 wirksam werden.

 

Hinsichtlich der Anfrage auf der letzten Kreisausschusssitzung von Herrn Senkel zur Entwicklung der Personalaufwendungen informierte Herr Kluge, dass in der Übersicht ein Vergleich des Nachtrags für 2015 mit dem Nachtrag für 2016 zur Umsetzung der Stellen, Beförderung von Beamten, Tarifabschluss, Erträge und deren finanzielle Auswirkung erfolgte.

 

Ebenfalls wurde auf der Sitzung des Kreisausschusses am 06.04.2016 die Erarbeitung eines Strategiepapiers zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung gefordert. Durch Herrn Kluge wurde dazu ein Inhaltsverzeichnis erarbeitet. Er erkundigte sich, ob hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll. Vorrangig sollte jedoch der Abschluss der Arbeiten des Kulturkonvents und der Arbeitsgruppe zur Evaluierung der freiwilligen Aufgaben vorangetrieben werden.

 

Herr Kluge berichtete, dass aus den Beratungen in den Fachausschüssen keine Änderungsanträge zum Nachtragshaushaltsplan hervor gingen und die Ausschüsse dem Nachtrag zugestimmt haben.

 

Abschließend bat Herr Kluge um Weiterleitung des Nachtragshaushaltsplanes an den Kreistag.

 

 

Frank Hüttemann (SPD) zeigte auf, dass die Entwicklung des Tarifvertrages nicht in der Planung der Aufwendungen für die Jahre 2017 bis 2019 berücksichtigt wurde. Er forderte daher Austauschseiten für die Personalaufwendungen.

 

Ines Bäker (Leiterin des Fachdienstes Finanzen) erklärte, dass keine Änderungen vorgesehen sind, da die Entwicklungen der Personalaufwendungen aufgrund der Entwicklung des Personalbedarfs nicht einschätzbar sind.

 

Herr Hüttemann erklärte, dass das Strategiepapier erforderlich ist. Durch die Fraktionen müssen Ziele gesetzt und definiert werden. Hierzu sollten Beratungen erfolgen.

 

Herr Kluge bestätigte, dass der Tenor des Strategiepapiers Anfang Juni 2016 mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt werden soll.

 

 

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.