Beschlussvorschlag:
Gemäß § 45, Absatz 2, Satz 9 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA), beschließt der Kreistag den Beitritt des Landkreises Börde zur Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU) mit Wirkung zum 01.03.2015.
Die Mitgliedschaft in der Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU) wird zunächst auf einen Zeitraum bis maximal 28.02.2017 befristet.