Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 2) informierte, dass die Verfügung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015 als Anlage zur Vorlage im ALLRIS® eingefügt wurde. Bereits auf der letzten Kreisausschusssitzung am 21.01.2015 wurde den Fraktionsvorsitzenden eine Kopie übergeben. Er erklärte, dass der Landkreis derzeit keinen genehmigten Haushalt hat. Der Haushalt wurde durch das Landesverwaltungsamt nicht beanstandet. Er ist mit einer Bedingung versehen. Der vorgelegte Beitrittsbeschluss führt dazu, dass nach dem Beschluss des Kreistages am 25.02.2015 ein genehmigter Haushalt vorliegt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung am 04.03.2015, tritt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 am 05.03.2015 in Kraft. Herr Kluge berichtete, dass die Kreditgenehmigung 10.474.000,00 EUR beträgt. Der Teilbetrag der Kreditgenehmigung, in Höhe von 474.000,00 EUR, wurde unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt, dass dieser erst in Anspruch genommen werden kann, wenn die Förderwürdigkeit der Projekte festgestellt wurde bzw. die entsprechenden Zuwendungsbescheide nach dem STARK III – Förderprogramm durch das Land Sachsen-Anhalt bekannt gegeben wurden. 243.300,00 EUR wurden der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt versagt. Es ist beabsichtigt, nach dem Beitrittsbeschluss des Kreistages, die Investitionen zu sperren und eine Prioritätenliste zu erstellen. Zum Nachtragshaushalt im Mai 2015 soll der komplette Investitionsplan für 2015 vorgelegt werden. |
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