Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/20/0112  

 
 
Betreff: Beitrittsbeschluss zu der aufschiebenden Bedingung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Konopka, Sarah
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
18.02.2015 
6. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/20/0112)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
25.02.2015 
4. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/20/0112)
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2015_20_0112

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes vom 12.01.2015 unter dem Aktenzeichen 206.4.4-10402-BK-HH2015 beizutreten.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Landesverwaltungsamt beanstandete, die vom Kreistag am 10.12.2014 beschlossene Haushaltssatzung des Landkreises Börde nicht.

 

Die Haushaltssatzung beinhaltete als genehmigungspflichtige Bestandteile den Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investition und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 10.718.000 € sowie die Festsetzung der Hebesätze der Kreisumlage der Gemeinden auf jeweils 39,1 v. H..

 

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen setzt sich wie folgt zusammen:

- 10.000.000 € für den Bau des Kreishauses

- 718.000 € Eigenmittel für STARK III Maßnahmen.

 

Die nach § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde für einen Teilbetrag in Höhe von 10.474.700 € durch das Landesverwaltungsamt am 12.01.2015 unter dem Aktenzeichen 206.4.4-10402-BK-HH 2015 erteilt.

 

Die Genehmigung erfolgt unter folgender aufschiebender Bedingung:

„Der Landkreis darf einen Teilbetrag der Kreditgenehmigung in Höhe von 474.700 € erst nach Feststellung der Förderwürdigkeit der Projekte an den Sekundarschulen Wanzleben und Wolmirstedt, der Ganztagsschule in Wolmirstedt, der Sarresporthalle Wanzleben und der Sporthalle am Börde-Gymnasiums Wanzleben durch das Land Sachsen-Anhalt bzw. nach Bekanntgabe der entsprechenden Zuwendungsbescheide nach dem STARK III – Förderprogramm in Anspruch nehmen.“

 

Für den Betrag in Höhe von 243.300 € wurde die Genehmigung versagt.

 

Auf Grund der aufschiebenden Bedingung und der Versagung der Kreditgenehmigung ist es notwendig alle STARK III Maßnahmen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Wenn die Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt vorliegt, werden alle Anträge überprüft und mit dem 1. Nachtragshaushalt 2015 aktualisiert.

 

Die Genehmigung für die in § 5 der Satzung festgelegten Umlagesätze der Kreisumlage auf jeweils 39,1 v. H. der Umlagegrundlagen wird erteilt.

 

Um die Vollziehbarkeit des Haushalts herbeizuführen, bedarf es der zustimmenden Erklärung des Landkreises. Diese kann nur abgegeben werden, wenn der Kreistag hierzu seine Zustimmung beschließt (Beitrittsbeschluss).

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2015_20_0112 (256 KB)